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TubeSolar AG: TubeSolar AG beschließt angekündigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht - Großaktionär garantiert die Kapitalerhöhung in voller Höhe
DGAP-Ad-hoc: TubeSolar AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Ad-hoc-Meldung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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TubeSolar AG beschließt angekündigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht - Großaktionär garantiert die Kapitalerhöhung in voller Höhe
Augsburg, 26. November 2020 - Der Vorstand der TubeSolar AG (ISIN DE000A2PXQD4, Börse Düsseldorf) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag den Beschluss gefasst, unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 die bereits angekündigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durchzuführen.
Im Zuge der Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der TubeSolar AG um nominal bis zu EUR 1.000.000 auf bis zu EUR 11.000.000 erhöht werden. Die bis zu 1.000.000 neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 10 (bestehende Aktien) zu 1 (neue Aktie) im Rahmen eines öffentlichen Angebots zum Bezugspreis von EUR 6,00 je neuer Aktie zum Bezug angeboten. Die neuen Aktien sind rückwirkend ab dem 01. Januar 2020 gewinnberechtigt.
Der Erlös der Kapitalerhöhung dient insbesondere der anteiligen Finanzierung des Aufbaus der hochautomatisierten Fertigung und des weiteren Wachstums der TubeSolar AG inklusive eines möglichen Beteiligungserwerbs.
Der Vorstand der TubeSolar AG erwartet eine zeitnahe Billigung des bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichten Wertpapierprospekts. Der Wertpapierprospekt mit ausführlichen Informationen und Risikohinweisen zum Bezugsangebot wird unverzüglich nach der Billigung auf der Internetseite der TubeSolar AG unter www.tubesolar.de veröffentlicht werden.