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    DGAP-Adhoc  148  0 Kommentare TubeSolar AG: TubeSolar AG beschließt angekündigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht - Großaktionär garantiert die Kapitalerhöhung in voller Höhe - Seite 2

    Das Bezugsangebot der Barkapitalerhöhung soll unmittelbar im Anschluss an die Billigung des Wertpapierprospekts veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist läuft zwei Wochen ab dem Tag nach Bekanntgabe des Bezugsangebots. Nicht gezeichnete Aktien werden im Anschluss an das Bezugsangebot im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten. Der Großaktionär der TubeSolar AG garantiert die Kapitalerhöhung in voller Höhe und wird sämtliche neuen Aktien übernehmen, die nicht von Aktionären im Rahmen des Bezugsangebots bezogen und die nicht in der sich an das Bezugsangebot anschließenden Privatplatzierung bei anderen Investoren platziert wurden.

    Meldepflichtiger:
    Reiner Egner, Vorstand der TubeSolar AG, Berliner Allee 65, 86153 Augsburg

    Über TubeSolar AG
    Die TubeSolar AG hat als Spin-off die Laborfertigung von OSRAM/LEDVANCE in Augsburg übernommen und die Patente von LEDVANCE und Frau Dr. Vesselinka Petrova-Koch erworben. Die TubeSolar AG nutzt diese patentgeschützte Technologie seit 2019 zur Entwicklung und Herstellung von Photovoltaik-Dünnschicht-Röhren, die zu Modulen zusammengefügt werden und deren Eigenschaften gegenüber herkömmlichen Solarmodulen zusätzliche Einsatzgelegenheiten in der Solarstromerzeugung ermöglichen. Die Technologie soll vor allem im Agrarbereich eingesetzt werden und landwirtschaftliche Produktionsflächen überspannen. In den nächsten Jahren ist geplant, die Produktion in Augsburg auf eine jährliche Produktionskapazität von 250 MW auszubauen.

    Service
    Website: www.tubesolar.de
    Ansprechpartner Investor Relations:
    Maximilian Fischer, mailto: m.fischer@tubesolar.de
    max. Equity Marketing GmbH, Marienplatz 2, 80331 München, Tel.: +49 89 13928890

    Wichtiger Hinweis
    Diese Mitteilung und die Informationen, die in ihr enthalten sind, stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen, außer im Rahmen eines Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten sowie in Übereinstimmung mit allen anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ihre Aktien gemäß dem Securities Act registrieren zu lassen oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

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