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    Fragwürdiges Gutachten  18257  7 Kommentare Wirecard-Insolvenzverfahren: Der Verteilungskampf beginnt

    Im Wirecard-Insolvenzverfahren streuen die Kreditgeber offenbar falsche Informationen mit Hilfe eines zweifelhaften Gutachtens. Geschädigte Anleger sollten sich dadurch nicht verunsichern lassen.

    Die Schlagzeile in der Süddeutschen Zeitung ist dazu angetan, geschädigten Wirecard-Anlegern die Laune zu verderben: „Wirecard-Aktionäre gehen leer aus“ steht da. In dem Artikel ist zu lesen, dass Anleger von Wirecard im Insolvenzverfahren der AG keine Chance auf eine Insolvenzquote hätten. Das Papier beruft sich dabei auf eine Studie des Rechtswissenschaftlers Christoph Thole von der Uni Köln: "Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Aktionären nicht als Insolvenzforderungen zu behandeln sind und daher kein Anspruch auf eine Insolvenzquote besteht." Heißt im Klartext: Geld im Insolvenzverfahren gebe es nur für die Gläubiger und nicht für die geschädigten Aktionäre.

    Fragwürdiges Gutachten soll geschädigte Anleger verunsichern

    Immerhin nennt die SZ die Auftraggeber der Studie. Es sind Gläubiger von Wirecard, also die Besitzer der Schulden des Fintechs. Und spätestens hier sollte der geneigte Leser stutzig werden. Denn ganz offenbar steckt hinter dem Gutachten ein strategisches Ziel, genauer gesagt zwei: Erstens soll der Insolvenzverwalter der Wirecard AG, Michael Jaffé, unter Druck gesetzt werden, Forderungen der Aktionäre abzulehnen. Zweitens sollen Aktionäre möglicherweise davon abgehalten werden, ihre Verluste beim Insolvenzverwalter als Forderungen anzumelden.

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    Dumm nur, dass die Studie von Jurist Thole überraschende handwerkliche Fehler aufweist und sich daher bei näherer Betrachtung in erster Linie als Gefälligkeitsgutachten für die Gläubiger erweist. Denn es gibt ganz eindeutige Stellungnahmen des Bundesgerichtshofs für vergleichbare Fälle, die sich auch auf den Fall Wirecard anwenden lassen – und diese kommen zu einem ganz anderen Ergebnis. So entschied der BGH beispielsweise im Jahr 2006 (Az. II ZR 334/05), dass die Forderungen von Genussschein-Inhabern aufgrund von Betrug und arglistiger Täuschung eben nicht nachrangig sind, sondern gleichrangig zu den anderen Gläubigern.

    BGH-Entscheidung: Bei Betrug sind Forderungen gleichrangig

    Ob Jurist Thole diesen Fall ignoriert oder nicht kennt, ist unklar. Tatsache ist, dass die BGH-Entscheidung auf den Fall Wirecard anzuwenden ist und die Sachlage damit recht eindeutig sein dürfte. Denn ob Aktie oder Genussschein – in beiden Fällen handelt es sich um Wertpapiere, die bei einem 'normalen' Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln sind. Ist jedoch Betrug im Spiel – wie bei Wirecard und wie bei dem zitierten BGH-Fall – dann rücken die eigentlich nachrangigen Anleger auf eine Stufe mit Kreditgebern und sonstigen Gläubigern.

    Mag sein, dass dies den Gläubigern nicht gefällt – insbesondere dem Hedge-Fonds Trinity, der einen großen Teil der Anleihe-Verbindlichkeiten von Wirecard aufgekauft haben soll, gerüchteweise zu Kursen von fünf Prozent. Mag sein, dass genau dieser Fonds vielleicht ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um Druck auf den Insolvenzverwalter auszuüben und andere Anleger von der Anmeldung ihrer Forderungen abzuhalten. Klar ist jedoch: Abhalten lassen sollten sich geschädigte Wirecard-Anleger von solchen Strategien nicht. Was hier geschieht, ist ein Verteilungskampf um die recht üppigen Erträge aus der Zerschlagung der Wirecard-Gruppe. Immerhin reden wir dort über Einnahmen, die an die eine Milliarde Euro heranreichen dürften.

    Anleger sollten Forderungen anmelden

    Nach unserer Auffassung sind die Chancen für geschädigte Anleger gut, im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine vernünftige Quote im Bereich von etwa zehn Prozent zu erzielen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Anmeldung der Forderungen durch einen kundigen Rechtsanwalt. Ein laienhaftes Schreiben dürfte hier jedenfalls nicht genügen. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche professionelle Anmeldung in Zusammenarbeit mit der führenden Kanzlei für Anlegerrecht in Deutschland. Privatanleger, die auf diese Ansprüche verzichten, spielen lediglich den großen Gläubigern in die Karten und erhöhen deren Insolvenzquote.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Fragwürdiges Gutachten Wirecard-Insolvenzverfahren: Der Verteilungskampf beginnt Im Wirecard-Insolvenzverfahren streuen die Kreditgeber offenbar falsche Informationen mit Hilfe eines zweifelhaften Gutachtens. Geschädigte Anleger sollten sich dadurch nicht verunsichern lassen.