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     1475  0 Kommentare "Volkswagen lügt schon wieder" - so sieht der neue Pfusch des Autobauers beim EA288-Motor aus

    Köln (ots) - Offenbar herrscht bei VW Panik vor der nächsten Klageflut: In einer
    beispiellosen und fragwürdigen Werbekampagne unter dem Titel "Warum sich EA288
    Klagen nicht lohnen" versucht der Autobauer aktuell, geschädigte Verbraucher von
    Klagen abzuhalten. Dabei sind diese spätestens seit dem EuGH-Urteil vom 17.
    Dezember 2020, demzufolge das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
    gilt, nun besser denn je.

    "VW hat die Chance vertan, aus dem Skandal um den EA189 - der größten Krise
    seiner Konzerngeschichte - konstruktiv zu lernen", erklärt Ulf Böse,
    Rechtsanwalt und geschäftsführender Namenspartner bei Decker & Böse.
    "Stattdessen versucht der Konzern nun noch dreister, die Debatte ohne Bezug zu
    technischen Fakten zu verzerren. Dass VW dabei sogar mit einer eigens
    aufgesetzten Homepage und massivem Werbebudget bei den Suchmaschinen nach vorne
    drängt, um mögliche Kläger zu entmutigen, zeigt eigentlich nur, wie groß die
    Verzweiflung bei VW sein muss".

    Das steht VW mit den EA288 Klagen bevor

    Tatsächlich könnte die nächste große Klageflut äußerst kostspielig für VW
    werden, da der EA288-Motor in mehr als vier Millionen Fahrzeugen der Abgasnorm
    Euro 6 verbaut worden ist. Nicht ohne Grund stellen sich bei EA288-Klagen
    inzwischen immer mehr Rechtsschutzversicherer hinter geschädigte Verbraucher und
    geben grünes Licht für die Prozesskostenübernahme. "Und das aus gutem Grund:
    Nach unseren Erkenntnissen kommt auch beim EA288-Motor ein illegales
    Thermofenster zum Einsatz. Somit sind auch aktuelle Modelle von VW, Audi, Seat
    und Skoda betroffen. Der VW-Konzern lügt also schon wieder, wenn er behauptet,
    dass Klagen aussichtslos seien. Der erneute Pfusch ist alles andere als ein
    Hirngespinst", erklärt Böse.

    EA288 Klagen lohnen sich

    "Die Erfahrung aus dem VW-Abgasskandal rund um den Motor EA189 und das jüngste
    EuGH-Urteil legen nahe, dass VW mit seiner aktuellen Werbekampagne erneut auf
    dem Holzweg ist", sagt Böse. Tatsächlich sind die Parallelen zum Vorgängermotor
    auffällig. Auch beim EA189 behauptete der Konzern lange, es sei kein Schaden für
    die Kunden entstanden. Im Februar 2020 verpflichtete sich VW dann, im Rahmen der
    Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen Euro Entschädigung zu bezahlen.
    Und ähnlich wie zu Beginn der Klageflut gegen den EA189-Motor in den Jahren
    2016/2017 kann man auch jetzt beobachten, dass sich eine Klageflut anbahnt -
    schon jetzt ist die Zahl der EA288Klagen vierstellig, Tendenz steigend. Hinzu
    kommt, dass es allein auf Landgerichtsebene bereits zahlreiche Urteile zugunsten
    der Verbraucher gab.

    "VW-Kunden sollten auf jeden Fall prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und sich
    rechtlichen Beistand bei einem erfahrenen Anwalt suchen, der sich auf den
    Abgasskandal spezialisiert hat. Die Erfolgschancen stehen derzeit so gut wie
    nie", erklärt Böse. "Und das besser früher als später, da VW auf Zeit spielt,
    damit betroffene Kunden aufgrund von Verjährung ihre Ansprüche irgendwann nicht
    mehr geltend machen können."

    Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Kanzlei-Sonderseite von Decker &
    Böse https://www.db-anwaelte.de/abgasskandal/

    Über Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft

    Decker & Böse ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Verbraucherschutz und
    Massenschäden in Deutschland. Die Sozietät wurde 2015 von Ulf Böse und Markus
    Decker an ihrem heutigen Hauptstandort in Köln gegründet. Weitere Zweigstellen
    befinden sich in Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt a. M., München und
    Stuttgart. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der insgesamt 150 Mitarbeiter gehören
    insbesondere Autokauf-Rückabwicklung sowie Schadensersatz im Rahmen des
    Abgasskandals, Diesel-Fahrverbot, Rückabwicklung von Lebens- und
    Rentenversicherungen, Widerruf von Autokrediten, Leasingverträgen,
    Immobiliendarlehen und Konsumentenkrediten sowie Themen innerhalb des Verkehrs-
    und Arbeitsrechts.

    Weitere Informationen finden Sie unter https://www.db-anwaelte.de/ .

    Pressekontakt:

    Kanzlei-Kontakt
    Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Katharina Piechowski
    T +49 221 / 29 270-168
    E mailto:Piechowski@db-anwaelte.de

    Presse-Kontakt newskontor Agentur für Kommunikation
    Julian Kerkhoff
    Senior Consultant
    T +49 211 / 863 949-32
    E mailto:presse@db-anwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140403/4811125
    OTS: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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