DGAP-Adhoc
TLG IMMOBILIEN AG plant öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft - Seite 2
Die Angebotsunterlage zu dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot wird voraussichtlich gegen Ende dieser Woche veröffentlicht werden. Die Annahmefrist soll ungefähr vier Wochen betragen. Das Aktienrückkaufangebot kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit verlängert, ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Die Gesellschaft behält sich vor, die Kaufpreisspanne zu erhöhen. Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.tlg.de) im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird.
Kontakt:
Armin Heidenreich
TLG Immobilien AG
General Counsel
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Tel.: +49 30 2470 6343
E-Mail: armin.heidenreich@tlg.de
Haftungsausschluss
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der TLG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
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Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Aktiengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der TLG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.