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    EQS-Adhoc  121  0 Kommentare Swiss Steel Holding AG gibt den Zeitplan für den Start ihres Bezugsrechtsangebots bekannt und begrüsst zusätzliche Backstop-Niveaus durch ihren Hauptaktionär BigPoint Holding AG

    EQS Group-Ad-hoc: Swiss Steel Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    Swiss Steel Holding AG gibt den Zeitplan für den Start ihres Bezugsrechtsangebots bekannt und begrüsst zusätzliche Backstop-Niveaus durch ihren Hauptaktionär BigPoint Holding AG

    02.03.2021 / 07:01 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    FOR RELEASE IN SWITZERLAND - NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN WHOLE OR IN PART IN OR INTO THE UNITED STATES, CANADA, AUSTRALIA OR JAPAN.

    Luzern, 2. März 2021 - Swiss Steel Holding AG gibt heute den Start ihres Bezugsrechts-angebots am 8. März 2021 bekannt, um das Eigenkapital der Swiss Steel Holding AG zu stärken und die bestehenden Finanzierungs- und Kreditbedingungen zu verbessern.

    An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 22. Dezember 2020 wurde die Erhöhung des Aktienkapitals der Swiss Steel Holding AG durch Ausgabe von 1'030'524'138 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.15 beschlossen. Dies führt zu einer Erhöhung des Aktienkapitals der Swiss Steel Holding AG von derzeit CHF 304'249'999.95 um CHF 154'578'620.70 auf CHF 458'828'620.65.

    Der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung von rund EUR 200 Mio. wird zur Stärkung des Eigenkapitals der Swiss Steel Holding AG und zur Verbesserung der bestehenden Finanzierungs- und Kreditkonditionen verwendet.

    Die bisherigen Aktionäre erhalten für jede nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange am 5. März 2021 gehaltene Aktie der Swiss Steel Holding AG ein Bezugsrecht zum Bezug von neuen Aktien der Swiss Steel Holding AG, welche im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären in einem Verhältnis von 63 neuen Aktien für je 124 gehaltene Bezugsrechte zugeteilt, vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen aufgrund von Wohnsitz und des anwendbaren Wertpapierrechts. Die Bezugsrechte werden weder kotiert noch gehandelt und verfallen, falls sie nicht während der Bezugsfrist ausgeübt werden.

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