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    "Werkstattaktion 23CY"  312  0 Kommentare Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 / Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich (FOTO)

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    Weitere Informationen
    https://ots.de/ShWMkB
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    Köln (ots) - Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben
    kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer "Überprüfung" in die
    Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der
    Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System
    steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten
    beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht
    beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen
    darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde,
    erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen
    Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene
    Abschalteinrichtungen.

    Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil
    es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf
    handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese
    illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute
    Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser "stille Rückruf", der kein Rückruf
    sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der
    VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.

    Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab

    Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal
    spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: "VW könnte auf diesem
    Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen
    den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines
    offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an
    der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf
    aufgefordert."

    Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls
    manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie
    Motorstörungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine
    kostenlose Reparatur zu erhalten, müssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren
    einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.

    Daher sollten Eigentümer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu
    aufgrund eines amtlichen Rückrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der
    Durchführung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der "Werkstattaktion
    23CY" sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch
    Werkstattprämien schmackhaft gemacht würde.

    Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht

    Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu überbieten, wenn es um
    Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden.
    Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster heißen die verwendeten
    Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, während
    die Wahrheit auf der Straße mitunter ganz anders aussieht.

    Der VW-Konzern legt zwar seine Hand dafür ins Feuer, dass zumindest beim Motor
    EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierfür sogar
    seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet
    sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Dafür spricht das erste Urteil eines
    Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG Köln; Az:
    19 U 151-20).

    "Dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW
    derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor
    EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr dünn, denn es wird immer
    deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist." so Rechtsanwalt Ilja
    Ruvinskij. "Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zufällig
    ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf
    Schadensersatz".

    Pressekontakt:

    Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Telefon: 0221 / 986 584 83
    E-Mail: mailto:presse@anwalt-kg.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/127230/4853109
    OTS: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei



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