"Werkstattaktion 23CY"
Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 / Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich (FOTO)
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Weitere Informationen
https://ots.de/ShWMkB
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Köln (ots) - Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben
kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer "Überprüfung" in die
Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der
Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System
steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten
beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht
beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen
darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde,
erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen
Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene
Abschalteinrichtungen.
Weitere Informationen
https://ots.de/ShWMkB
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Köln (ots) - Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben
kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer "Überprüfung" in die
Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der
Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System
steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten
beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht
beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen
darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde,
erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen
Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene
Abschalteinrichtungen.
Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil
es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf
handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese
illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute
Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser "stille Rückruf", der kein Rückruf
sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der
VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.
Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab
Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal
spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: "VW könnte auf diesem
Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen
den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines
offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an
der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf
aufgefordert."
Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls
manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie
Motorstörungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine
kostenlose Reparatur zu erhalten, müssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren
einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.
Daher sollten Eigentümer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu
aufgrund eines amtlichen Rückrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der
Durchführung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der "Werkstattaktion
23CY" sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch
Werkstattprämien schmackhaft gemacht würde.
Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht
Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu überbieten, wenn es um
Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden.
Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster heißen die verwendeten
Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, während
die Wahrheit auf der Straße mitunter ganz anders aussieht.
Der VW-Konzern legt zwar seine Hand dafür ins Feuer, dass zumindest beim Motor
EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierfür sogar
seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet
sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Dafür spricht das erste Urteil eines
Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG Köln; Az:
19 U 151-20).
"Dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW
derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor
EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr dünn, denn es wird immer
deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist." so Rechtsanwalt Ilja
Ruvinskij. "Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zufällig
ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf
Schadensersatz".
Pressekontakt:
Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: mailto:presse@anwalt-kg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/127230/4853109
OTS: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf
handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese
illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute
Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser "stille Rückruf", der kein Rückruf
sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der
VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.
Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab
Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal
spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: "VW könnte auf diesem
Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen
den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines
offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an
der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf
aufgefordert."
Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls
manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie
Motorstörungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine
kostenlose Reparatur zu erhalten, müssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren
einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.
Daher sollten Eigentümer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu
aufgrund eines amtlichen Rückrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der
Durchführung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der "Werkstattaktion
23CY" sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch
Werkstattprämien schmackhaft gemacht würde.
Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht
Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu überbieten, wenn es um
Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden.
Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster heißen die verwendeten
Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, während
die Wahrheit auf der Straße mitunter ganz anders aussieht.
Der VW-Konzern legt zwar seine Hand dafür ins Feuer, dass zumindest beim Motor
EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierfür sogar
seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet
sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Dafür spricht das erste Urteil eines
Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG Köln; Az:
19 U 151-20).
"Dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW
derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor
EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr dünn, denn es wird immer
deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist." so Rechtsanwalt Ilja
Ruvinskij. "Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zufällig
ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf
Schadensersatz".
Pressekontakt:
Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: mailto:presse@anwalt-kg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/127230/4853109
OTS: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei