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     1292  0 Kommentare Grande West Transportation Group gibt Datum des Inkrafttretens der Aktienzusammenlegung bekannt

    VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA, 25. März 2021 – Grande West Transportation Group Inc. (TSXV:BUS) (OTCQX:BUSXF) (FWB:6LG) („Grande West“ oder das „Unternehmen“), ein führender Lieferant von Elektro-, CNG-, Gas- und Biodiesel-Bussen, hat heute unter Bezugnahme auf seine Pressemeldung vom 25. Februar 2021 bekannt gegeben, dass die Zusammenlegung der Stammaktien des Unternehmens (die „Zusammenlegung“) sowie die Änderung seines Firmennamens in Vicinity Motor Corp. (die „Namensänderung“) bei Handelsbeginn am 29. März 2021 (das „Datum des Inkrafttretens“) wirksam werden. Aus drei (3) Stammaktien vor der Zusammenlegung wird eine (1) neue Stammaktie nach der Zusammenlegung (das „Verhältnis“).

     

    Infolge der Zusammenlegung wird die Anzahl der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens von 87.869.613 Stammaktien vor Zusammenlegung auf 29.289.871 Stammaktien nach Zusammenlegung reduziert (Rundung von Bruchteilen der Stammaktien vorbehalten). Das neue Börsensymbol des Unternehmens ist VMC und die neuen ISIN/CUSIP-Nummern lauten CA9256541058 bzw. 925654105.

     

    Im Zuge der Zusammenlegung werden keine Bruchteile von Stammaktien ausgegeben. Die aus der Zusammenlegung resultierenden Bruchteile von Aktien werden auf die nächstniedrige ganze Zahl gerundet. Die Anzahl der bei Ausübung der ausstehenden Warrants oder Aktienoptionen des Unternehmens auszugebenden Stammaktien werden nach Abschluss der Zusammenlegung verhältnismäßig angepasst.

     

    Computershare Investor Services Inc. wird ein Übertragungsschreiben aussenden, in dem die eingetragenen Aktionäre Anweisungen zur Einreichung ihrer jeweiligen Aktienzertifikate zu den Stammaktien aus der Zeit vor der Zusammenlegung im Austausch gegen Aktienzertifikate zu den Stammaktien nach Zusammenlegung vorfinden. Bis zur Übergabe wird jedes Aktienzertifikat, das den Stammaktien vor Zusammenlegung entspricht, die Anzahl der ganzen Stammaktien nach Zusammenlegung repräsentieren, zu deren Bezug der Inhaber aufgrund der Zusammenlegung berechtigt ist. Aktionäre, die ihre Stammaktien über eine Bank, einen Makler oder einen anderen ‚Beauftragten‘ halten, sollten beachten, dass Banken, Makler oder andere ‚Beauftragte‘ möglicherweise andere Verfahren für die Abwicklung der Zusammenlegung anwenden als die vom Unternehmen und der Computershare Trust Company of Canada eingerichteten Verfahren. Aktionäre, die Stammaktien bei Banken, Maklern oder anderen ‚Beauftragten‘ deponiert und diesbezüglich Fragen haben, werden dementsprechend gebeten, sich an besagte Personen zu wenden.

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