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     109  0 Kommentare Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer 2020 durch Corona-Krise um 70,6 % gesunken

    WIESBADEN (ots) - Im April und Mai 2020 aufgrund von Corona-Einschränkungen fast
    kein Passagierflugverkehr

    Im Jahr 2020 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften
    349,8 Millionen Euro Luftverkehrsteuer - auch bekannt als Flugticketsteuer - an.
    Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen
    aus dieser Steuer aufgrund der Corona-Krise um 838,3 Millionen Euro
    beziehungsweise 70,6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken (2019: 1,2 Milliarden
    Euro). 2020 fiel damit für 24,7 Millionen Fluggäste Luftverkehrsteuer an, das
    waren fast drei Viertel (-74,4 %) weniger als 2019. Die Luftverkehrsteuer gilt
    für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten.

    Gestrichene Flüge und weltweite Reisebeschränkungen ließen aufgrund der
    Corona-Pandemie die Nachfrage nach Flugreisen stark sinken. Nach dem ersten
    Lockdown im März 2020 brach die Zahl der beförderten Fluggäste, für die
    Luftverkehrsteuer anfiel, drastisch ein. Die höchsten Rückgänge im
    steuerpflichtigen Passagieraufkommen waren in den Monaten April (-99,2%) und Mai
    (-98,3 %) zu verzeichnen, als der Flugverkehr fast zum Erliegen kam. Auch in den
    Sommermonaten wurden im Durchschnitt etwa drei Viertel Passagierinnen und
    Passagiere weniger befördert als im Vorjahreszeitraum.

    Methodische Hinweise:

    Die Luftverkehrsteuer gilt für Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen
    starten, und entsteht mit dem Abflug des Fluggastes. Anzumelden ist die Steuer
    von den Luftverkehrsunternehmen bis zum 10. und fällig wird sie am 20. Tag nach
    Ablauf des Kalendermonats der Entstehung. Die Zahl der Fluggäste, die auf diese
    Weise ermittelt wird, unterscheidet sich von der Zahl der Fluggäste aus der
    Luftverkehrsstatistik unter anderem deswegen, weil diese auch die nur in
    Deutschland umsteigenden Fluggäste erfasst, für die jedoch keine
    Luftverkehrsteuer anfällt.

    Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Flugentfernung. Bis Ende März 2020
    betrug der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 7,37 Euro pro Flugticket (seit 1.
    April 2020: 12,90 Euro), auf Mittelstrecken 23,01 Euro (seit 1. April 2020:
    32,67 Euro) und auf Langstrecken 41,43 Euro (seit 1. April 2020: 58,82 Euro).

    Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabelle Geschäftsstatistik zur
    Luftverkehrsteuer (73991) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

    Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
    sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
    https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden

    Weitere Auskünfte:

    Verbrauchsteuern,

    Telefon: +49 (0) 611 / 75 4133

    www.destatis.de/kontakt

    Pressekontakt:

    Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
    Statistisches Bundesamt

    Pressestelle

    Telefon: +49 611-75 34 44
    www.destatis.de/kontakt

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4890379
    OTS: Statistisches Bundesamt



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    Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer 2020 durch Corona-Krise um 70,6 % gesunken Im April und Mai 2020 aufgrund von Corona-Einschränkungen fast kein Passagierflugverkehr Im Jahr 2020 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften 349,8 Millionen Euro Luftverkehrsteuer - auch bekannt als Flugticketsteuer - …

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