checkAd

     131  0 Kommentare Zahlungen der Krankenkassen an Behörde verfassungswidrig

    KASSEL (dpa-AFX) - Krankenkassen dürfen die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entscheiden.

    Hintergrund ist die Neuregelung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015, das die Krankenkassen verpflichtet, Gesundheitsförderung in die "Lebenswelten" wie Kitas und Schulen zu bringen. Die BZgA entwickelt hierfür Konzepte und erhält dafür von den Krankenkassen eine Aufwandsentschädigung. Den für 2016 im Haushalt vorgesehenen Beitrag in Höhe von 31,8 Millionen Euro sperrte der Verwaltungsrat des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit der Begründung, die gesetzlichen Regelungen seien verfassungswidrig.

    Dieser Rechtsauffassung folgten die Kasseler Richter. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verstießen gegen die durch das Grundgesetz vorgeschriebene Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Der Bund müsse die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit deren Träger wahren und dürfe seinen eigenen Behörden keine Aufgaben der Sozialversicherung übertragen. Die Beitragsmittel der Versicherten dürften allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden./nis/DP/fba






    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    Zahlungen der Krankenkassen an Behörde verfassungswidrig Krankenkassen dürfen die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Das hat das Bundessozialgericht in …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer