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     859  0 Kommentare Funspaß für alle!

    Vielleicht ist das die treffendste Bezeichnung für die augenblickliche Börsenphase:

    Funspaß für alle! Denn die Aktienkurse scheinen ja irgendwie wie von einem Magneten gehalten zu werden und überhaupt nicht mehr fallen zu können.

    Ich mag es sehr, wenn jemand mit der Sprache aufs Ganze geht. Voll drauf! In der Werbung oder auch sonst. Und wenn er dabei mit der Logik der Sprache ins Gehege kommt, so dass dann Unsinn herauskommt oder gar eine gewisse Selbstentlarvung geschieht, umso besser.

     

    Bei Giro d´Italia lief in den Werbepausen eine Reklame, die Funspaß für alle ankündigte, die sich das Produkt aus der Werbung anschaffen. Also Fun alleine reicht noch nicht und Spaß ist doch sowieso eine Kategorie für die ältere Generation, die man noch mit Sie anredet. Daher hol dir den Funspaß! Großartig.

     

    Angetan hat es mir auch der Begriff Außengastronomie. Niemals wäre ich auf die Idee gekommen, dass sich jemand im Deutschland der Jahre 2020 und 2021 so einen Begriff einfallen lassen könnte. Denn das ist ja wirklich reinste DDR-Terminologie.

     

    Natürlich weiß heute jeder die Lösung, doch wenn wir dieses Wissen einmal ausschalten, wäre es apriori nicht auszumachen, welcher der vier folgenden Begriffe nicht aus der DDR stammt: Einraumwohnung, Sättigungsbeilage, Reisekader und Außengastronomie.

     

    Und damit jetzt zu meinem Hit dieser Kolumne. Meine Vermieter*in hat mich verklagt wegen einer Mietminderung, und der Rechtsanwalt der Klägerin, ein Anwalt einer großen Kanzlei vom Kurfürstendamm, hat dabei Dinge gebracht, bei dem er sicherlich selbst im Berliner Abitur durchgefallen wäre, denke ich. Ich hätte ihn jedenfalls an der Uni im Grundstudium beim Korrigieren der Klausuren nicht durchkommen lassen.

     

    So schreibt er beispielsweise:

     

    Insbesondere die vom Beklagten (also von mir) vorgerichtlich gerügten Mängel liegen nicht vor bzw. berechtigen solche nicht zur Minderung. Gegenteilige Behauptungen des Beklagten werden ebenfalls bereits bestritten.“

     

    Vom Logischen her ist das natürlich großartig. Denn das heißt ja nichts anderes als dass die Mängel entweder nicht vorliegen, oder aber, wenn sie doch vorliegen, sie nicht dazu berechtigen, die Miete zu mindern. Sollte ich jedoch noch etwas anderes dazu sagen, wird das bereits heute bestritten.

     

    Es ist also völlig egal, was ich sage, es wird bestritten. Das klingt eher nach einem Ehestreit, kommt jedoch von einem hochbezahlten Anwalt. Und führt eigentlich unser gesamtes Rechtssystem ad absurdum, wenn man es für voll nimmt.

     

    Und jetzt mein absoluter Lieblingssatz der gesamten Klageschrift. Er lautet: „Die Klage wird auf jeden erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt.“ Besser geht es gar nicht mehr, finde ich.

     

    Denn wenn dieser Satz richtig wäre, dann wäre er falsch. Die Argumentation, diese Behauptung zu begründen, ist vergleichsweise einfach. Denn wenn tatsächlich jeder mögliche rechtliche Gesichtspunkt die Klage stützt, dann bleibt kein einziger rechtlicher Gesichtspunkt mehr übrig, der die Verteidigung stützen könnte.

     

    Doch wenn die Verteidigung von vornherein nicht einen einzigen rechtlichen Gesichtspunkt zu ihren Gunsten anführen kann, ist ein Prozess im Grunde genommen sinnlos.

     

    Im Grunde genommen bin ich aber froh, dass dieser Mensch nur so etwas geschrieben und nicht: Sie sind ja ein schäbiger Lump!

     

    Was der Richter wohl dazu sagen wird? Da die Klägerin ein evangelischer kirchlicher Verein ist und die Evangelen derzeit gerade unter Antifa-Flagge im Mittelmeer das Geschäft der Menschenschlepper unterstützen, habe ich bei den linken Berliner Richtern wohl schlechte Karten.

     

    Wären die Gegner hingegen die Kifis der Katholen, stünden die Chancen sicherlich besser. Doch was soll es?! So lange der Funspaß an den Märkten erhalten bleibt, ist das mit den Gerichtsurteilen eigentlich egal.

     

    Und das sollten wir uns alle zu Herzen nehmen, denke ich. Der Staat hat ja schon seinen Funspaß beim Aufschütten seiner Defizitberge, und wenn dann die Förderung ausläuft und man seinen Job verliert, dann holt man sich einfach den Funspaß an der Börse.

     

    Bernd Niquet

     

    berndniquet@t-online.de


    Bernd Niquet
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    DER NEUNTE BAND VON "JENSEITS DES GELDES" IST ERSCHIENEN: Bernd Niquet, Jenseits des Geldes, 9. Teil, Leipzig 2023, 648 Seiten, 23,50 Euro

    Leseprobe: "Jenseits des Geldes".

    Eigentlich war ich vollkommen sicher, dass jetzt die Zeit dieser ganzen Auseinandersetzungen hinter mir lag. Deswegen hatte ich auch extra meine Mietrechtschutzversicherung gekündigt. Dann habe ich aber doch einmal in die Betriebskostenabrechnung hineingeschaut und musste unwillkürlich rechnen. 29.220 Euro im Jahr 2018 für die Reinigung der Treppen und Flure, das sind 93 Euro pro Haus pro Woche. Ich würde das jeweils in zehn Minuten schaffen, doch selbst wenn die ungelernte Hilfskraft zwanzig Minuten braucht, sind das 279 Euro Stundenlohn, den die Leiharbeitsfirma dafür einfährt. Wer dabei nicht an Sizilien denkt, kann eigentlich nicht mehr voll bei Verstand sein.

    Bernd Niquet ist Jahrgang 1956 und wohnt immer noch am letzten grünen Zipfel der Failed Stadt Berlin. Die ersten acht Teile von „Jenseits des Geldes“ sind ebenfalls im Engelsdorfer Verlag erschienen, und zwar in den Jahren 2011, 2012, 2013 sowie 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022.

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    Verfasst von Bernd Niquet
    Funspaß für alle! Klageschrift, Börse, Außengastronomie ...