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    Abgasskandal  631  0 Kommentare
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    Dieselskandal: Hürde für Verbraucher gesunken!

    Die Zahl der Klagen reißt nicht ab und die Aussichten werden immer besser!

    Zahl der Klagen reißt nicht ab! Deutsches Gericht begründet Schadensersatzanspruch mit direkter Verletzung des EU-Rechts. Schadensersatz schon bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei Sittenwidrigkeit. Grenzwerte sind nicht nur auf dem Prüfstand einzuhalten.

    Positive Auswirkungen für alle VW-Dieselfahrer

     

    Bislang wurde Volkswagen in erster Linie auf Grund „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung“ nach §826 BGB verurteilt. Diese Grundlage wird als sehr hohe juristische Hürde eingestuft. „Nun können Dieselfahrer aufatmen und die Hürde für eine Klage ist deutlich niedriger, da nach dem neuesten Urteil schon Fahrlässigkeit für einen Schadensersatz ausreichend ist“, erklärt Markus Mingers (www.mingers.law) zuversichtlich.

    Volkswagen verletzt europäisches Zulassungsrecht

     

    Als erstes deutsches Gericht verurteilte nun das Landgericht Stuttgart den Automobilhersteller Volkswagen zu einer Schadensersatzzahlung - mit der Begründung, dass das europäische Zulassungsrecht eindeutig verletzt wurde. „Die EU-Verordnung 715/2007 wurde erstmalig als sogenanntes Schutzgesetz anerkannt und somit kann der Schadensersatz über §823 Abs. 2 BGB entsprechend begründet werden“, erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers näher (www.mingers.law).

    Der Geschädigte Besitzer eines VW Golf 1.6 TDI kann somit Schadensersatz verlangen, da das vorgesehene Schutzgesetz durch Volkswagen - den Schädiger - verletzt wurde.

    Grenzwerte für den Emissionsausstoß sind auch im Straßenverkehr einzuhalten!

    Das aktuelle Urteil des LG Stuttgart besagt, dass die Volkswagen AG davon ausgegangen sei, dass es für eine Genehmigung ausreiche, wenn die Emissionswerte lediglich auf dem Prüfstand eingehalten werden.

    „Diese Annahme gilt es ganz klar zu verneinen - die EU-Verordnung besagt ganz deutlich, dass die Grenzwerte unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr ebenso einzuhalten sind!“, so Markus Mingers (www.mingers.law).

    Ob es sich mit dem Motor EA288 ebenso um einen Skandalmotor handelt und ob hier eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, gilt es weiterhin zu prüfen.

    Klageeingänge gegen Daimler & BMW häufen sich ebenfalls!

    Ein Ende der gerichtlichen Aufarbeitung des gesamten Skandals ist nicht in Sicht: Im ersten Jahresdrittel 2021 liegt die Anzahl der Daimler- Verfahren beim Münchener Oberlandesgericht bereits jetzt auf dem Niveau des Vorjahres. Auch am Landgericht in Stuttgart hat sich die Zahl zum Vergleichszeitraum in 2020 fast verdreifacht, ebenso mögliche Manipulationsfälle neuer Dieselmotoren bei Volkswagen nehmen zu.

    Viele Klagen gegen VW beziehen sich inhaltlich nicht mehr auf den Dieselskandal an sich, sondern auf spätere Softwareupdates, die die Abgas-Manipulationen nicht beseitigt hätten.

    „Es ist nun grundsätzlich leichter für Dieselfahrer ihre Ansprüche durchzusetzen - und wir (www.mingers.law) helfen Ihnen dabei!“

    Die Kanzlei Mingers. steht Ihnen zur Seite!

    Sind auch Sie betroffen? Wir unterstützen Sie gerne!

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website.

    Weitere Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog oder YouTube-Channel.“

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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