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     146  0 Kommentare Brisante Urteile: So können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden

    Eine Immobilie verkaufen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Für viele Verbraucher ist das möglich. Wir zeigen, wie es geht.

    Für viele Verbraucher ist es ein echtes Ärgernis: Für die vorzeitige Beendigung einer Baufinanzierung verlangen die Banken im Moment eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rekordhöhe. Nicht selten kommen dabei Kosten in fünfstelliger Höhe zusammen, wenn eine Immobilie verkauft werden soll.

    Doch was viele nicht wissen: Häufig lässt sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden. Denn das Gesetz sagt seit 2016 ganz klar, dass eine Bank ihren Kunden im Kreditvertrag klar und verständlich über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung informieren muss.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung sparen können.

    Doch dies ist häufig nicht der Fall, wie diverse Gerichtsurteile zeigen. So hat unlängst das Landgericht Rostock (Az. 2 O 872/19) die Ostsee-Sparkasse dazu verurteilt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Grund: Aus den Vertragsunterlagen ging die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht eindeutig hervor.

    Besonders brisant ist dabei, dass die verurteilte Sparkasse jene Vertragsunterlagen verwendet hat, die von den Sparkassen auch bundesweit genutzt werden. Es handelt sich dabei also nicht um einen Einzelfall, sondern um ein generelles Problem der Sparkassen.

    Ähnliche Urteile liegen bereits auch gegen eine Volksbank sowie gegen die Commerzbank vor. Unsere IG Widerruf Experten haben auch die Kreditverträge weiterer Banken geprüft und kommen zu dem Schluss, dass neben Sparkassen und Volksbanken auch zahlreiche andere Kreditinstitute mangelhafte Vertragsunterlagen verwenden könnten. Dazu gehören beispielsweise die ING Diba, die DSL Bank, die Deutsche Bank sowie weitere Banken aus dem genossenschaftlichen Sektor, beispielsweise Sparda und PSD.

    Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen möchten und dabei von ihrer Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt bekommen, sollten daher prüfen lassen, ob ihre Kreditverträge ebenfalls solche Fehler aufweisen. Eine solche Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich an.

    Um den Verkauf der Immobilie nicht zu gefährden, bietet es sich in der Regel an, die Vorfälligkeitsentschädigung zunächst unter Vorbehalt zu bezahlen und anschließend zurückzufordern. Dabei wird in aller Regel anwaltliche Unterstützung nötig sein. Auch hierbei unterstützt die Interessengemeinschaft Widerruf betroffene Verbraucher.

     

     

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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