Abgasskandal
Schadenersatzansprüche für einige Abgasskandal-Fälle nur noch bis Ende 2021
Achtung: Einige Fälle im Abgasskandal verjähren noch Ende 2021
Um welche Modelle geht es?
Im Abgasskandal tritt für einige Fahrzeuge zum Ende des Jahres 2021 die Verjährung ein. Hintergrund dafür ist die sogenannte dreijährige kenntnisabhängige Verjährung. Das bedeutet: Für die betroffenen Fahrzeuge liegt ein offizieller Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor.
Genauer gesagt hat das KBA 2018 amtlich und verpflichtend aufgrund des Abgasskandals verschiedene Mercedes-Modelle zurückgerufen. Denn in den Motoren sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Betroffen sind vor allem zunächst die Modelle mit einem Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6. Darunter:
- GLC 220 d 4MATIC
- GLC 250 d 4MATIC
- V-Klasse
- Vito
- Vito Tourer
- Marco Polo
Was müssen Sie als betroffener Fahrzeugbesitzer nun tun?
Da in diesen Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen entdeckt wurden, besteht Schadenersatzanspruch. Denn durch eine solche Abschalteinrichtung kann die Abgasreinigung nicht gewährleistet und die gesetzlichen Emissionsgrenzen nicht eingehalten werden – selbst wenn sie ursprünglich vertraglich festgehalten wurden. Der Stickoxidausstoß dieser Fahrzeuge liegt weit über den Grenzwerten. Die illegale Manipulation, die dahinter steckt, verleiht den Fahrzeugbesitzern Anspruch auf finanzielle Entschädigung – denn sie wurden betrogen, das haben Gerichte längst geurteilt.
Wichtig ist aber: Dafür müssen die Betroffenen nun schnell handeln. Denn nur, wenn bis Ende des Jahres eine Klage bei Gericht eingeht, können Sie die Schadenersatzansprüche gegenüber der Daimler AG, deren Motoren-Modelle manipuliert sind, geltend machen. Anderenfalls verjährt der Fall. Melden Sie sich daher jetzt bei der Rechtsanwaltskanzlei Mingers., um die Ihnen zustehende Entschädigung einzuklagen.
Finanzielles Risiko für Sie gering
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese zumeist die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungskosten. Für den Fall, dass Sie nicht versichert sind, könnte ein Prozessfinanzierer infrage kommen. Dafür, dass er am Ende im Falle einer erfolgreichen Klage anteilig am Gewinn beteiligt wird, übernimmt er die Kostenrisiken für den Fall einer gerichtlichen Niederlage.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Sollten Sie sich von dieser Situation betroffen sehen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und -anwälte beraten Sie gerne. Die Kanzlei hat sich mittlerweile außerdem auf den Abgasskandal spezialisiert und kooperiert mit einem Prozessfinanzierer. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
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