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    DGAP-Adhoc  134  0 Kommentare Siltronic AG: Keine Fortschritte bei deutscher Investitionsprüfung der öffentlichen Übernahme durch GlobalWafers

    DGAP-Ad-hoc: Siltronic AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
    Siltronic AG: Keine Fortschritte bei deutscher Investitionsprüfung der öffentlichen Übernahme durch GlobalWafers

    14.01.2022 / 20:36 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Ad-hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

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    Siltronic AG
    Einsteinstraße 172
    81677 München
    www.siltronic.com


    Keine Fortschritte bei deutscher Investitionsprüfung der öffentlichen Übernahme durch GlobalWafers

    München, 14. Januar 2022 - Anlässlich aktueller Marktberichterstattung teilt die Siltronic AG mit: Bislang haben die Vertreter der Siltronic AG und der GlobalWafers GmbH im Rahmen der jüngsten Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK bislang BMWi) keine Angaben dazu erhalten, ob und unter welchen Umständen eine außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die öffentliche Übernahme der Siltronic AG durch GlobalWafers erteilt werden kann.

    Nach Auffassung des BMWK ist eine Sicherheitsvereinbarung im vorliegenden Fall offenbar nicht geeignet, Bedenken im Hinblick auf die Transaktion zu beseitigen, und das BMWK hat den Parteien auch keine konkreten Zusagen oder Auflagen genannt, unter denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden könnte.

    Das öffentliche Übernahmeangebot der GlobalWafers GmbH sieht vor, dass alle Vollzugsbedingungen bis zum 31. Januar 2022 vorliegen müssen. Die Transaktion kann nicht vollzogen werden, wenn das BMWK nicht am oder vor dem 31. Januar 2022 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

    Siltronic wird die vorläufigen Geschäftszahlen zum Geschäftsjahr 2021 am 2. Februar 2022 bekannt geben (bislang 26. Januar 2022).

    Zusatzinformationen:

    ISIN: DE000WAF3001 / DE000WAF3019
    WKN: WAF300 / WAF301
    Deutsche Börse: WAF
    Zulassung: Amtlicher Markt (Prime Standard),
    Frankfurter Wertpapierbörse

    Kontakt:
    Dr. Rupert Krautbauer
    Head of Investor Relations & Communications
    Tel.: +49 (0)89 8564 3133

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