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    Das können Sie jetzt tun  2794  0 Kommentare Wirecard: Musterklage für Schadensersatz gegen EY gestartet

    Bei einer der größten Anlegerklagen, die Deutschland je gesehen hat, ist der Startschuss gefallen. Es geht um die Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe von Wirecard-Geschädigten gegen EY.

    Das Schadensersatz-Verfahren für Anleger von Wirecard kommt endlich in Gang. Das Landgericht München I hat nun das Musterverfahren gegen EY (früher Ernst & Young), den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, eingeleitet. Im Rahmen dieser „Sammelklage“ können Anleger, die mit Aktien, Derivaten und Anleihen von Wirecard Geld verloren haben, ihre Schäden geltend machen.

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    So sehen die voraussichtlichen nächsten Schritte in dem Verfahren nach dem KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) aus: Innerhalb der nächsten Monate wird das Gericht einen sogenannten Musterkläger bestimmen. In der Regel ist das ein größerer Anleger, der mit diversen Wirecard-Wertpapieren in verschiedenen Zeitfenstern gehandelt hat. Anhand dieser Transaktionen wird dann im Musterverfahren entschieden, ob und in welcher Konstellation EY Schadensersatz zu zahlen hat. Dieses Urteil ist dann nicht nur für den Musterkläger bindend, sondern für alle, die sich der Musterklage angeschlossen haben.

    Anleger haben nun zwei Möglichkeiten: Sie können entweder individuell gegen EY Klage erheben. Diese Klage würde dann ausgesetzt und quasi unter das Dach des Musterverfahrens gezogen. Oder sie melden sich direkt zum Musterverfahren an. Dies ist allerdings erst möglich, wenn der Musterkläger benannt ist.

    Welches Vorgehen im Einzelfall anzuraten ist und welche Kosten damit verbunden sind, sagen Ihnen die erfahrenen Anwälte der IG Widerruf im Rahmen einer kostenlosen Prüfung. Besonders interessant für alle, die nach den Verlusten mit ihren Wirecard-Papieren weitere Kosten vermeiden wollen, ist eine dritte Variante: Wir haben bei der Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung ins Leben gerufen, mit der sich Wirecard-Anleger ohne vorheriges Kostenrisiko an einer Schadensersatzklage gegen EY beteiligen können.

    Bei diesem Modell fällt lediglich im Erfolgsfall ein prozentuales Honorar an. Diese Prozesskostenfinanzierung gilt für Besitzer von Aktien und Anleihen von Wirecard – nicht jedoch für Derivate-Anleger. Zudem wird es eine Mindestsumme für Verluste geben, die aber noch nicht abschließend festgelegt ist. Wir erwarten, dass diese im Bereich von einigen tausend Euro liegen wird. Geringere Verluste werden sich also nicht über die Prozessfinanzierung einklagen lassen.

    Nun, da das Musterverfahren gestartet ist, sollten sich Wirecard-Anleger über ihre Möglichkeiten informieren lassen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Das können Sie jetzt tun Wirecard: Musterklage für Schadensersatz gegen EY gestartet Bei einer der größten Anlegerklagen, die Deutschland je gesehen hat, ist der Startschuss gefallen. Es geht um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe von Wirecard-Geschädigten gegen EY.