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    DGAP-News: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
    MorphoSys AG berichtet über die Ergebnisse der Hauptversammlung 2022

    18.05.2022 / 22:02
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Pressemitteilung

    Planegg/München, 18. Mai 2022

    MorphoSys AG berichtet über die Ergebnisse der Hauptversammlung 2022

    Alle Beschlussvorschläge wurden angenommen

     

    Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute bekannt, dass die Aktionäre des Unternehmens allen Tagesordnungspunkten zugestimmt haben, die auf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vom 18. Mai 2022 zur Abstimmung gestellt wurden. Dies beinhaltet die folgenden Tagesordnungspunkte:

    - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

    - Beschlussfassung über die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

    - Beschlussfassung über die Wahl von Herrn Dr. Andrew Cheng als Aufsichtsratsmitglied

    - Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2016-III, des Bedingten Kapitals 2020-I sowie des Genehmigten Kapitals 2019-I; Satzungsänderungen

    - Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022-I unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Bedienung von unter einem „Restricted Stock Unit Program“ der Gesellschaft an Führungskräfte und Mitarbeiter von US-Tochtergesellschaften der Gesellschaft auszugebende „Restricted Stock Units“; Satzungsänderung

    - Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

    - Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021

    Auf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2022 der MorphoSys AG waren 40,52% des aktuellen Grundkapitals vertreten. Das Unternehmen machte von der vom deutschen Recht im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die ordentliche Hauptversammlung 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Über einen passwortgeschützten Internetservice konnten die registrierten Aktionäre unter anderem die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben und Fragen einreichen.

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