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     417  0 Kommentare BGH-Urteil: Variable Sparverträge - wie hoch ist mein Anspruch?

    Seit Jahren streiten sich Banken und Sparer um die Verzinsung von Sparverträgen. Nach dem aktuellen BGH-Urteil sieht es so aus, dass die meisten Verbraucher mit einer deutlichen Nachzahlung bei den Zinsen rechnen können.

    Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 234/20) hat entschieden, dass bestimmte Klauseln in einem Prämien- oder Bonus-Sparvertrag unzulässig sind. Das bedeutet, dass die Bank nicht nach Belieben die zu zahlenden Zinsen festlegen oder ändern kann. Diese Sparverträge sind meist von Sparkassen sowie Volksbanken und Raiffeisenbanken verkauft worden und tragen Namen wie

    Bonusplan (Volks- und Raiffeisenbank)

    Prämiensparen flexibel (Sparkasse)

    Vorsorge Plus (Sparkasse)

    Vorsorgesparen (Sparkasse)

    Vermögensplan (Sparkasse)

    VR Zukunft (Volks- und Raiffeisenbank)

    Vorsorgeplan (Sparkasse)

    Scala (Sparkasse)

    Bei den meisten dieser Verträge haben die Banken ihren Kunden zu wenig Zinsen ausgezahlt. Der durchschnittliche Anspruch auf Nachzahlung liegt nach Angaben der Verbraucherzentralen zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Wie hoch genau dieser Anspruch ist, lässt sich auch nach dem BGH-Urteil noch nicht sagen, weil die obersten Richter die Entscheidung zurück an das OLG Dresden verwiesen hat.

    Wir haben bei der Interessengemeinschaft Widerruf eine Berechnung entwickelt, von der wir glauben, dass sie im Wesentlichen vor Gericht Bestand haben wird, beziehungsweise zu einem Vergleich mit der Bank führen wird. Diese Berechnung stellen wir Sparern hier kostenlos zur Verfügung. Im Zuge dieser kostenlosen Prüfung sagen wir Ihnen einerseits, ob die Zinsklauseln in ihrem Sparvertrag wirklich fehlerhaft sind. Andererseits nennen wir Ihnen den Anspruch auf Nachzahlung für ihren Vertrag. Dazu verwenden wir einen Referenzzins, der wahrscheinlich (mit geringen Abweichungen) auch jenem entspricht, der letztlich gerichtlich festgelegt werden wird.

    Schließlich unterstützen wir Interessenten dabei, ihren Anspruch gegenüber der Bank durchzusetzen. Das kann entweder im Zuge eines Gerichtverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichs passieren. Dies wird über eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgerechnet oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht - über ein reines Erfolgshonorar. So entsteht kein Kostenrisiko. Sparer können auf diese Weise nur gewinnen.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, wie hoch ihr Anspruch aus einem Prämien- oder Bonus-Sparvertrag ist.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    BGH-Urteil: Variable Sparverträge - wie hoch ist mein Anspruch? Seit Jahren streiten sich Banken und Sparer um die Verzinsung sogenannter Sparverträge. Nach dem aktuellen BGH-Urteil sieht es so aus, dass die meisten Verbraucher mit einer deutlichen Nachzahlung bei den Zinsen rechnen können. Doch dazu müssen Sie aktiv werden. Wir berechnen ihre Ansprüche.