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    Hinweisgeberschutzgesetz  701  0 Kommentare Win-Win-Situation durch Anonymität - Seite 2

    Eine grundsätzliche Ablehnung von Anonymität aus Sorge vor Denunziantentum könnte außerdem den Anschein erwecken, dass den Mitarbeiterenden in Deutschland grundsätzlich misstraut wird - obwohl missbräuchliche Meldungen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

    Heft des Handelns nicht aus der Hand geben

    Hinweisgebende, die aus den unterschiedlichsten Gründen zumindest anfänglich anonym bleiben möchten, würden ohne entsprechende interne Kanäle gezwungen, externe Kanäle zu nutzen. Die Systeme der Aufsichtsbehörden auf Landes- oder Bundesebene, allen voran BaFin und Bundeskartellamt, bieten fast ausnahmslos Anonymitätsoptionen. Damit würden die Verantwortlichen in den Unternehmen jedoch das Heft des Handelns aus der Hand geben. Denn wenn die externen Untersuchungen erst einmal laufen, können sie nur noch reagieren. Soweit sollte man es auf keinen Fall kommen lassen.

    Wichtiger Beitrag für mehr Integrität in der Wirtschaft

    Unternehmen sollten deshalb schon aus Selbstschutz anonyme Meldekanäle anbieten. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für mehr Integrität in der Wirtschaft, denn sie gewähren Ihren Hinweisgebenden einen umfassenden Schutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dann nicht mehr befürchten, als Nestbeschmutzer oder Denunzianten abgestempelt zu werden. Außerdem etablieren sie ein effizientes Frühwarnsystem, um Risiken für ihre Organisation rechtzeitig zu erkennen und Reputationsschäden zu vermeiden.

     

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    Hinweisgeberschutzgesetz Win-Win-Situation durch Anonymität - Seite 2 EQS-Media / 08.05.2023 / 17:37 CET/CEST Hinweisgeberschutzgesetz: Win-Win-Situation durch Anonymität Deutschland gehört zu den letzten EU-Ländern, die die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben – und wurde …