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    Diesel-Abgasskandal  301  0 Kommentare
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    Mercedes-Benz Bank - BGH erklärt Klausel in Autokreditvertrag für unwirksam!

    Der BGH hat eine Klausel kassiert, bei der Käufer eines Mercedes-Benz bei Abschluss eines Autokredits alle Schadensersatzansprüche verlieren. Was bedeutet das Urteil nun für Diesel-Kläger?

     

     

    Der Fall vor dem BGH - Diesel-Fahrer klagt gegen Mercedes-Benz!

     

    Im vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Darlehensnehmer gegen die konzerneigene Bank der Mercedes-Benz Group auf Schadensersatz wegen angeblich illegaler Abschalteinrichtungen geklagt. In der Vorinstanz hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen Anspruch des Klägers mit der Begründung abgelehnt, er sei aufgrund einer Klausel im Darlehensvertrag nicht klageberechtigt.

    Die Klausel sah vor, dass der Darlehensnehmer bei Abschluss des Kreditvertrags als Sicherheit alle Ansprüche auf Schadensersatz an die Bank abtritt. Davon umfasst seien ebenfalls etwaige Forderungen aus dem Diesel-Abgasskandal.

    Daraufhin ging der Mann vor den BGH - mit Erfolg.

     

     

    BGH erklärt Klausel für unwirksam - Kein Verzicht auf Schadensersatzansprüche!

     

    Der BGH erklärt die Klausel, die einen generellen Verzicht des Kreditnehmers auf Schadensersatzansprüche beim Abschluss des Autokredits beinhaltet, für unwirksam. Sie verstoße gegen die Grundsätze des AGB-Rechts, indem sie auch Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasse.

    Das Gericht hob das Urteil des OLG Stuttgart auf und leitet den Fall zurück. Die Richter der Vorinstanz müssen nun klären, ob die Klage des Mannes inhaltlich berechtigt ist.

     

     

    Diesel-Abgasskandal - Neue Chancen für Mercedes-Käufer!

     

    Das Urteil des BGH gibt Diesel-Klägern neue Hoffnung: Wer mithilfe eines Autokredits einen geschädigten Mercedes-Benz gekauft hat, kann im Rahmen des Dieselskandals auf Schadensersatz klagen.

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Diesel-Abgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

     

     

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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