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    Diesel-Abgasskandal  461  0 Kommentare
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    Neues OLG-Urteil - Audi muss Schadensersatz zahlen!

    Erneuter Erfolg für Geschädigte: das OLG Nürnberg hat einem Dieselkläger Schadensersatz gegen Audi zugesprochen. Nähere Informationen zum Urteil finden Sie hier im Folgenden!

     

     

    Wie liegt der Fall vor dem OLG Nürnberg?

    Im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat der Käufer eines Audi A6 3.0 TDI mit 3-Liter-Dieselmotor gegen den Autohersteller Audi geklagt. Er hatte den Diesel der Abgasnorm 6 im September 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug war jedoch mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen.

    Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ordnete zu dessen Entfernung einen Rückruf an. Daraufhin machte der Diesel-Käufer Schadensersatzansprüche geltend. Während die Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, bejahte das OLG Nürnberg einen Anspruch und hob das Urteil der Vorinstanz auf.

     

     

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Audi!

    Laut dem OLG Nürnberg liege hier eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Audi vor. Durch die Abschalteinrichtung werden die Abgaswerte in unzulässiger Weise manipuliert. Mindestens ein handelnder Repräsentant bei Audi habe davon gewusst.

    Mit Verwendung dieser Einrichtung sei der Käufer sittenwidrig geschädigt worden und könne daher Schadensersatz fordern. Der Kläger kann nun gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

     

     

    Gute Chancen für Verbraucher!

    Die neuste und verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erleichtert Dieselklägern die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Demnach reicht es bereits aus, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung fahrlässig gehandelt hat. Es braucht somit keinen Vorsatz mehr.

    Durch das Geständnis des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler ist mittlerweile klar, dass die Abgasmanipulation bei Audi selbst bei höchsten Vorstandskreisen bekannt war. Audi hat sich somit schadensersatzpflichtig gemacht.

     

     

    Wir sind für Sie da!

    Geschädigte Dieselkäufer sollten erneut eine Individualklage in Betracht ziehen, um Schadensersatz zu bekommen. Das Urteil des OLG Nürnberg hat die Erfolgschancen für Verbraucher erneut erhöht. Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Diesel-Abgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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