Diesel-Abgasskandal
Audi-Betrugsprozess - Ex-Manager Hatz droht nun Gefängnis!
Die Angeklagten im Münchener Audi-Prozess sollen laut der Staatsanwaltschaft lediglich eine Bewährungsstrafe bekommen - mit Ausnahme von Ex-Audi-Motorenchef Hatz. Welche Rolle spielt Hatz im Diesel-Abgasskandal?
Hatz soll für einen Schaden von 2,2, Milliarden Euro mitverantwortlich sein!
Die Staatsanwaltschaft plädiert vor dem Münchener Landgericht (LG) im Strafprozess um den Abgasskandal bei Audi bezüglich des ehemaliges Audi-Motorenchefs und späteren Porsche-Vorstands Wolfgang Hatz für eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Er sei für einen Schaden in Höhe von 2,2, Milliarden Euro mitverantwortlich sein.
Hatz habe sich durch die Manipulation von knapp 95.000 Autos der Marken Audi und VW wegen schweren Betrugs strafbar gemacht. Anschließend wurde er noch vor Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals zum Porsche-Entwicklungsvorstand befördert.
Mitangeklagte soll hingegen eine Bewährungsstrafe bekommen!
Dem Mitangeklagten Rupert Stadler, ehemaligen Audi-Chef, drohen laut der Staatsanwaltschaft hingegen zwei Jahre auf Bewährung plus eine Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro. Die Strafe wurde jetzt doch aufgrund seines abgelegten Geständnisses, Motoren manipuliert zu haben, herabgestuft. Die gesetzlichen Abgaswerte wurden zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr eingehalten. Stadler sei dadurch für einen Schaden von 69 Millionen Euro verantwortlich.
Auch der dritte Angeklagten, ein Ingenieur, soll aufgrund eines Geständnisses lediglich eine Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren erhalten. Ähnlich wie Stadler sei ihm keine aktive Manipulation vorzuwerfen, sodass hier keine Gefängnisstrafe drohe. Sie hätten allerdings beide versäumt, den Verkauf manipulierter Dieselfahrzeuge in Deutschland zu stoppen.
Hatz ist Hauptverantwortlicher im Abgasskandal!
Laut der Staatsanwaltschaft haben Ex-Audi-Chef Stadler und sein Mitangeklagten jeweils in sehr verantwortlichen Positionen bedeutende Beiträge zum Gesamtgeschehen geleistet. Allerdings seien sie - im Gegensatz zu Wolfgang Hatz - keine Hauptverantwortlichen, sodass bei ihnen lediglich eine Bewährungsstrafe in Frage komme.
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