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     1173  0 Kommentare Zehn Jahre KAGB: Erfolgreiche Bilanz für den Anlegerschutz

    Von Andreas Heibrock, Geschäftsführer, PATRIZIA Grundinvest und Klaus Weber, Leiter Vertriebspartnerbetreuung, PATRIZIA Grundinvest

    Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten und hat das zum damaligen Zeitpunkt schwer in Kritik geratene Segment der geschlossenen Fonds auf eine völlig neue Basis gestellt. Durch die seither voll regulierten Sachwert-AIF wurde der Schutz der Anleger immens verbessert. Andreas Heibrock, Geschäftsführer, und Klaus Weber, Leiter Vertriebspartnerbetreuung, bei PATRIZIA GrundInvest, ziehen ein Fazit nach zehn Jahren KAGB und beleuchten die wichtigsten Meilensteine.

    Erklärtes Ziel des KAGB war es, den „Grauen Kapitalmarkt“ strengeren gesetzlichen Vorgaben zu unterziehen. Vor Einführung des KAGB war diese Anlageklasse wegen Intransparenz und einigen unseriösen schwarzen Schafen in Kritik geraten. Vor allem die ungenügende Regulierung war von Marktteilnehmen, insbesondere von den zahlreichen seriösen Anbietern, und auch von der Presse immer wieder kritisiert worden. Am 22. Juli 2013 wurden die Forderungen in die Praxis umgesetzt: Mit Inkrafttreten des KAGB wurden die geschlossenen Investmentvermögen einem umfassenden Regelwerk und behördlicher Aufsicht unterworfen.

    Strikte Regulierung sorgt für viele Sicherheitselemente

    Konkret wurde im KAGB die europäische Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Damit gab es in Deutschland nun erstmals ein gemeinsames Regelwerk für Anbieter offener und geschlossener Investmentfonds.

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    Zu den wichtigsten Elementen des KAGB (siehe Grafik) zählt, dass die unter das Gesetz fallenden Fonds nur von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) aufgelegt werden dürfen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuvor zugelassen wurden. Und auch deren Geschäftsführer benötigen eine sogenannte Geschäftsleiter-Eignung, die nur bei entsprechender Erfahrung und einem makellosen Führungszeugnis erteilt wird. Weiterhin haben auch die verpflichtende Einführung einer unabhängigen Verwahrstelle, die regelmäßig vorgeschriebenen Bewertungen und die Einführung eines Risiko- und Liquiditätsmanagement im Sinne der Investoren zu einer wesentlichen Professionalisierung beigetragen.

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    Zehn Jahre KAGB: Erfolgreiche Bilanz für den Anlegerschutz Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten und hat das zum damaligen Zeitpunkt schwer in Kritik geratene Segment der geschlossenen Fonds auf eine völlig neue Basis gestellt.

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