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    Diesel-Abgasskandal  165  0 Kommentare
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    Neues Urteil - BGH spricht Dieselfahrern Schadensersatz zu!

    Laut dem neusten BGH-Urteil können nun Käufer eines Dieselfahrzeugs, das mit einem Thermofenster ausgestattet ist, Schadensersatz geltend machen. Wie hoch ist die Ausgleichszahlung? Welche Autohersteller sind betroffen?

     

    Entschädigungsanspruch wegen Thermofenster!

    Im vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) haben Käufer eines Passat Alltrack, eines Audi SQ5 und einer Mercedes C-Klasse gegen ihre jeweiligen Autohersteller auf Schadensersatz geklagt. Die Dieselfahrzeuge sind mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, konkret mit dem  sogenannten Thermofenster, ausgestattet.

    Dieses steuert den Abgasausstoß je nach Außentemperatur. Es deckt unterschiedliche Temperaturbandbreiten ab, in welchen die Rückführung der Abgase gedrosselt oder auch ganz abgeschaltet wird.

    Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung erkennt der BGH das Thermofenster nun als Schummelsoftware an. Es sei bewusst zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes verbaut worden, sodass sich daraus ein Schadensersatzanspruch für Geschädigte ergebe.

     

    Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch?

    Geschädigte Dieselkäufer haben einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe des Wertverlusts. Wie hoch die Zahlung ausfällt, das obliegt den Instanzgerichten. Die Vorsitzende BGH-Richterin spricht von etwa 5 % bis 15 % des Kaufpreises. Davon ist allerdings eine Nutzungsentschädigung abzuziehen, die vom Kilometerstand abhängt.

    Die Ausgleichszahlung dient der Kompensation einer drohenden Stilllegung. Im Verfahren obliegt es dem Kläger, eine illegale Abschalteinrichtung nachzuweisen. Die Hersteller haben dann im zweiten Schritt die Möglichkeit darzulegen, dass sie kein Verschulden treffe.

     

    Fahrlässigkeit reicht bereits aus!

    Mit dem neusten Urteil ändert der BGH seine Rechtsprechung. Bisher wurde der Schadensersatzanspruch aus dem Grund abgelehnt, dass beim Thermofenster nur von Fahrlässigkeit und nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen ist. Nun besteht auch dann ein Anspruch, wenn die Autobauern fahrlässig gehandelt haben.

    Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März hat den BGH zum Umdenken gezwungen. Käufern eines Dieselfahrzeugs steht somit ein finanzieller Ausgleich zu, wenn sie ohne ihr Wissen ein Fahrzeug mit einem im Motor verbauten Thermofenster gekauft haben.

     

    Wir kämpfen für Ihr Recht!

    Das BGH-Urteil erleichtern Verbrauchern erneut die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber sämtlichen Autoherstellern, die nachweislich Dieselautos in unzulässiger Weise manipuliert haben. Es wird mit einer neuen Klagewelle gerechnet!

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Diesel-Abgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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