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ESPG AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2018/2023 sowie Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters - Seite 2
Zu Tagesordnungspunkt II.6. (Beschlussfassung über die Anpassung von Verpflichtungserklärungen (Covenants)) setzte sich der (von der Emittentin unterstützte) Gegenantrag einer Anleihegläubigerin durch, wie er am 1. August 2023 auf der Internetseite der Emittentin (https://www.espg.space.de) in der Rubrik „Anlegerbeziehungen“ („Investor Relations“) im Abschnitt „Unternehmensanleihen“ („Corporate Bond“) bekanntgemacht worden war.
Zudem wurde die Aufnahme eines weiteren Covenants in Form einer Beschränkung der Neuverschuldung der Emittentin in die Anleihebedingungen gemäß dem betreffenden Tagesordnungsergänzungsverlangen
einer Anleihegläubigerin beschlossen, welches am 1. August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden war.
Die Emittentin hat den beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt.
Ferner wurde Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding als gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger gemäß dem betreffenden Tagesordnungsergänzungsverlangen mehrerer Anleihegläubiger bestellt und
entsprechend dem Beschlussvorschlag ermächtigt und bevollmächtigt. Das betreffende Tagesordnungsergänzungsverlangen war am 1. August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
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