checkAd

    Illegales Online-Glücksspiel  633  0 Kommentare
    Anzeige
    Urteil des LG Marburg - Spieler kriegt knapp 80.000 € zurück!

    Das LG Marburg hat in seinem neusten Urteil zum Online-Sportwetten-Skandal einem Spieler die Rückzahlung von fast 80.000 € zugesprochen. Holen auch Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!

     

    Fall vor dem LG Marburg - Tipico muss Verluste zurückzahlen!

    Im vorliegenden Fall vor dem Landgericht (LG) Marburg hat ein Spieler gegen Tipico, eine Sportwettenanbieterin mit Sitz in Malta, geklagt. Auf der Website der Anbieterin werden auch Online-Casinospiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele angeboten.

    Der Spieler verspielte zwischen Mai 2015 und Oktober 2020 auf Tipico 78.190 €.

    Das LG hat dem Kläger nun die Rückzahlung der Verluste von Tipico zugesprochen. Dazu kommen Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Juli 2023. Außerdem muss die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen.

     

    Was hat das Gericht entschieden?

    Am 9. Oktober 2020 erhielt Tipico eine Konzession für ihr Sportwettenangebot. Der Kläger schloss mit einem Dritten eine Prozessfinanzierung ab.

    Tipico erhob verschiedene Einwände gegen die Klage, wie etwa zur Verjährung und die Frage der Zuständigkeit des Gerichts. Die Betreiberin argumentierte, dass ihr Angebot legal sei und der Kläger seine Forderungen zu Sicherungszwecken abgetreten habe.

    Das LG Marburg hielt die Klage des Spielers für größtenteils begründet. Es verurteilt Tipico zur Rückzahlung von 78.190 €. Laut dem Gericht kann der Kläger seine Ansprüche trotz der Abtretung an einen Prozessfinanzierer geltend machen.

     

    Tipico bietet illegale Online-Glücksspiele an!

    Das Gericht sieht die Einsätze des Klägers bei Tipico als ohne rechtlichen Grund getätigt an. In der Begründung weist das LG Marburg darauf hin, dass die Teilnahme an Online-Sportwetten nach dem Glücksspielvertrag (GlüStV 2012) verboten ist und dieses Verbot auch für den Zeitraum des Wettspielens durch den Kläger galt.

    Das Argument von Tipico, dass ihnen die Konzession unrechtmäßig vorenthalten wurde, wurde vom Gericht mit der Begründung abgeschmettert, dass das Angebot von Online-Sportwetten eine Konzession voraussetzt, die Tipico zum zeitpunkt der Wetten des Klägers nicht hatte.

     

    Kein Ausschluss des Klägeranspruchs nach § 814 BGB!

    Laut dem LG Marburg wird der Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht nach § 814 BGB ausgeschlossen. Der Kläger wusste nicht positiv, dass die Verträge mit Tipico wegen Illegalität nichtig waren und er somit nicht zur Zahlung verpflichtet war. Tipico konnte Gegenteiliges auch nicht beweisen.

    Es handelt sich hierbei um ein verbraucherfreundliches Urteil und ein gutes Signal für geschädigte Spieler von Online-Sportwetten und Online-Casinos. Dies reiht sich in die Linie anderer Entscheidungen deutscher Gerichte im Zusammenhang mit illegalen Online-Glücksspielen ein. Es berücksichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels im Internet und geht insbesondere auf den Schutz des Verbrauchers ein.

     

    Wir stehen Ihnen zur Seite!

    Wenn auch Sie Verluste im Online-Glücksspiel erlitten haben und glauben, dass diese Verluste ungerechtfertigt sind, sollten Sie Ihre Ansprüche sorgfältig von Experten prüfen lassen. Unser Team kämpft an Ihrer Seite und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hier kostenfreie Überprüfung erhalten.

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von Markus Mingers
    Illegales Online-Glücksspiel Urteil des LG Marburg - Spieler kriegt knapp 80.000 € zurück! Das LG Marburg hat in seinem neusten Urteil zum Online-Sportwetten-Skandal einem Spieler die Rückzahlung von fast 80.000 € zugesprochen. Holen auch Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!