checkAd

     2701  0 Kommentare Meyer Burger gibt vorläufigen Take-up von 97.54% der angebotenen Aktien in der laufenden Kapitalerhöhung bekannt; Platzierung der verbleibenden Aktien am Markt - Seite 2

    Wie in früheren Mitteilungen und im Prospekt zur Bezugsrechtsemission erwähnt, werden Aktien, für welche während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte gültig ausgeübt wurden, am Markt platziert. Die Gesellschaft wird die endgültige Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung verkauften Aktien voraussichtlich am 3. April 2024 bekannt geben.

    Der erste Handelstag der neuen Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich der 5. April 2024 sein. Die Lieferung der neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugs- bzw. Platzierungspreises wird voraussichtlich ebenfalls am 5. April 2024 erfolgen.

    Wie bereits angekündigt, wurde im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der Wandlungspreis der ausstehenden Wandelanleihe über EUR 145 Millionen mit Fälligkeit 2027 (ISIN: CH1118223390) von EUR 0.52 auf EUR 0.17 und der Wandlungspreis der ausstehenden Wandelanleihe über EUR 216.3 Millionen mit Fälligkeit 2029 (ISIN: CH1239464675) von EUR 0.6953 auf EUR 0.23 angepasst.

    Verfügung der Übernahmekommission / Décision de la Commission des OPA

    (Anm.: Da Meyer Burger keine Unternehmensnachrichten auf Französisch veröffentlicht, wird die gesetzlich vorgeschriebene Übersetzung auf Französisch hier wiedergegeben).

    Meyer Burger, Sentis Capital PCC, Cell 3 und DESRI Acquisition Holdings, L.L.C. haben am 25. März 2024 eine Feststellungsverfügung der Übernahmekommission (UEK) erhalten. Meyer Burger ist verpflichtet, das Dispositiv der Verfügung der UEK zu veröffentlichen: Meyer Burger, Sentis Capital PCC, Cell 3 et DESRI Acquisition Holdings, L.L.C. ont reçu le 25 mars 2024 une décision en constatation de la Commission des OPA (COPA). Meyer Burger est tenue de publier le dispositif de la décision de la COPA :
    "Die Übernahmekommission verfügt:
    Es wird festgestellt, dass Sentis Capital PCC, Cell 3, DESRI Acquisition Holdings, L.L.C. und andere Investoren, die Verträge abgeschlossen haben oder abschliessen werden, die den der Übernahmekommission eingereichten Vereinbarungen in den übernahmerechtlich relevanten Punkten im Wesentlichen entsprechen, nicht verpflichtet sind, ein Angebot für alle kotierten Beteiligungspapiere von Meyer Burger Technology AG gemäss Art. 135 Abs. 1 Satz 1 FinfraG zu unterbreiten.
    Seite 2 von 7


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    Meyer Burger gibt vorläufigen Take-up von 97.54% der angebotenen Aktien in der laufenden Kapitalerhöhung bekannt; Platzierung der verbleibenden Aktien am Markt - Seite 2 Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Meyer Burger gibt vorläufigen Take-up von 97.54% der angebotenen Aktien in der laufenden Kapitalerhöhung bekannt; Platzierung der verbleibenden Aktien am Markt 02.04.2024 / 17:52 CET/CEST …