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ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm (deutsch)
ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
08.12.2011 19:07
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Hamburg, 8. Dezember 2011 - Der Vorstand der ADLER Real Estate AG,
Frankfurt, (im Folgenden 'Gesellschaft') hat heute beschlossen, für einen
Gesamterwerbspreis von insgesamt maximal 1,0 Mio. Euro (ohne
Erwerbsnebenkosten) Aktien der Gesellschaft bis zu 10% des Grundkapitals,
maximal daher bis zu 1,5 Mio. Aktien, ausschließlich über die Börse
zurückzukaufen. Zweck des Programms ist die Herabsetzung des Grundkapitals
durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. August 2010 die
Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien erteilt.
Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands am 15. Dezember
2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) beginnen und spätestens zum 30.
März 2012 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) beendet.
Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß
§§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit
den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) erfolgen. Von
der Ausnahme-Regelung des Artikels 5 Absatz 3 EU-VO 2273/2003 wird Gebrauch
gemacht. Damit können bis zu 50% des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens der vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben
werden.
Der Rückkauf wird unter Führung des Kreditinstituts Close Brothers Seydler
Bank AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und gemäß den
Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 27. August 2010
durchgeführt. Entsprechend der Hauptversammlungsermächtigung wird der
Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs
der Aktien an der Börse (Xetra) an den drei Börsentagen, die dem jeweiligen
Abschluss des zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichteten
Geschäfts vorangehen um nicht mehr als 10% überschreiten oder 20%
unterschreiten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien an der Gesellschaft unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 bekannt
gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die ADLER
Real Estate AG regelmäßig unter www.adler-ag.de informieren.
ADLER Real Estate AG
Der Vorstand
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60528 Frankfurt am Main
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Fax: +49 (0)40 - 29 8130-35
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ISIN: DE0005008007
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Standard), München; Freiverkehr in Hamburg
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