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    DGAP-Adhoc  614  0 Kommentare ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

    ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

    ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

    08.12.2011 19:07

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Hamburg, 8. Dezember 2011 - Der Vorstand der ADLER Real Estate AG,

    Frankfurt, (im Folgenden 'Gesellschaft') hat heute beschlossen, für einen

    Gesamterwerbspreis von insgesamt maximal 1,0 Mio. Euro (ohne

    Erwerbsnebenkosten) Aktien der Gesellschaft bis zu 10% des Grundkapitals,

    maximal daher bis zu 1,5 Mio. Aktien, ausschließlich über die Börse

    zurückzukaufen. Zweck des Programms ist die Herabsetzung des Grundkapitals

    durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem

    Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

    Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. August 2010 die

    Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien erteilt.

    Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands am 15. Dezember

    2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) beginnen und spätestens zum 30.

    März 2012 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) beendet.

    Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß

    §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit

    den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.

    Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen

    Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und

    Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) erfolgen. Von

    der Ausnahme-Regelung des Artikels 5 Absatz 3 EU-VO 2273/2003 wird Gebrauch

    gemacht. Damit können bis zu 50% des durchschnittlichen täglichen

    Handelsvolumens der vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben

    werden.

    Der Rückkauf wird unter Führung des Kreditinstituts Close Brothers Seydler

    Bank AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und gemäß den

    Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 27. August 2010

    durchgeführt. Entsprechend der Hauptversammlungsermächtigung wird der

    Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs

    der Aktien an der Börse (Xetra) an den drei Börsentagen, die dem jeweiligen

    Abschluss des zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichteten

    Geschäfts vorangehen um nicht mehr als 10% überschreiten oder 20%

    unterschreiten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den

    Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien an der Gesellschaft unabhängig und

    unbeeinflusst von der Gesellschaft.

    Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 bekannt

    gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die ADLER

    Real Estate AG regelmäßig unter www.adler-ag.de informieren.

    ADLER Real Estate AG

    Der Vorstand

    08.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: ADLER Real Estate AG

    Herriotstr. 5

    60528 Frankfurt am Main

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)40 - 29 8130-0

    Fax: +49 (0)40 - 29 8130-35

    E-Mail: info@adler-ag.de

    Internet: www.adler-ag.de

    ISIN: DE0005008007

    WKN: 500800

    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General

    Standard), München; Freiverkehr in Hamburg

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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