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    Anklage: Steuerhinterziehung  1810  1 Kommentar Bayern-Präsident Hoeneß muss vor Gericht Rede und Antwort stehen

    FC Bayern München Präsident Uli Hoeneß muss sich vor Gericht verantworten. Wie gerade bekannt wurde, ließ die 5. Strafkammer (Wirtschaftskammer) des Landgericht München II die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung zur Hauptverhandlung zu. Nach Angaben des Oberlandesgericht München, soll der Prozess am 10. März 2014 beginnen. Vorerst wurden vier Verhandlungstage anberaumt. Wie es weiter heißt, sei bislang die Vernehmung von vier Zeigen vorgesehen.

    Aufgrund besonderer Geheimhaltungspflichten in Steuerverfahren, können Einzelheiten zum Anklagevorwurf  gegen den 61-Jährigen vor der Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden, so die Staatsanwaltschaft München II.

    In einer Stellungnahme des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG stellt sich dieser hinter Uli Hoeneß. Der Aufsichtsrat sei einvernehmlich der Meinung, dass Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben solle.

    Hintergrund: Anfang des Jahres stellte Hoeneß Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung beim Finanzamt. Über ein bislang geheim gehaltenes Konto bei der Schweizer Privatbank Vontobel soll der Bayern-Boss Steuern in Höhe von 3,2 Millionen Euro am Fiskus vorbei geschmuggelt haben. Das Problem: Die Selbstanzeige war fehlerhaft. Aufgrund dessen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Steuerhinterziehung. Ein Haftbefehl gegen Hoeneß wurde gegen die Zahlung einer Kaution in Höhe von 5 Millionen Euro außer Kraft gesetzt.

     

    Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München:
    Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung 

    FC Bayern München: 
     



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    Anklage: Steuerhinterziehung Bayern-Präsident Hoeneß muss vor Gericht Rede und Antwort stehen FC Bayern München Präsident Uli Hoeneß muss sich vor Gericht dem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Das Landgericht München II ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zu.

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