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    Insolvenz-Drohung  2874  0 Kommentare Prokon entschuldigt sich? Nicht wirklich!

    Viele Medien titeln, dass Prokon sich bei seinen Anlegern entschuldigen würde. Auf der Internet-Seite des Windkraftunternehmen heißt es in einem Schreiben des Geschäftsführenden Gesellschafters Carsten Rodbertus direkt gerichtet an die  Genussrechtsinhaber, die ihre Genussrechte gekündigt oder dies angekündigt haben: "Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung, wenn Sie sich durch unser Schreiben vom 10.01.2014 angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten." Eine Entschuldigung von Herzen, für die Androhung einer Pleite, sollten Anleger ihr Kapital aus dem Unternehmen abziehen?
     
    Wohl kaum. Dem Ganzen ist eine Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Prokon vom Vortag vorausgegangen. „Wir sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und lassen daher die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen“, sagt Lars Gatschke, Referent im Team Finanzen beim vzbv. Prokon habe die Anleger des Genussrechtskapitals mit dem Anschreiben vom 10. Januar 2014 zu sehr unter Druck gesetzt und mit ihrer Angst gespielt. 
     
    Das neue Anschreiben des Prokon-Chefs hebt in gewohnter Manier Wörter und Phrasen hervor, um einer bestimmten Lesart Vorschub zu leisten. Zugleich wird an die Gemeinschaft der Anleger, an das gemeinsame Ziel appelliert. Wer ausschert, scheint der Schuldige. „Bitte denken Sie noch einmal darüber nach!“ steht fett gedruckt geschrieben. Erneut ist vom „Verzicht auf eine Kündigung oder auf rechtliche Schritte“ die Rede sowie vom gemeinsamen Verhindern einer Insolvenz. Ergänzt wird dies von Medienzitaten, in denen von einer Kündigung der Anteile abgeraten wird. 
     
    Carsten Rodbertus betont, er sei zutiefst betroffen über die jetzige Situation und er brauche „Zeit, um die Genussrechte und das Unternehmen zu restrukturieren und wieder auf einen zukunftsfähigen Kurs zu bringen.“ Probleme, die von Prokon zuvor vehement bestritten und einer Hetzkampagne der Medien zugeschrieben wurden. Eine Kündigung sei derzeit sowieso überflüssig, so der Prokon-Chef, denn: „Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation aber keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen. Getätigte Auszahlungen könnten und würden in einem Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter gegebenenfalls ohnehin zurückgefordert werden.“ Die Transparenz und Einsicht in die Lage des Unternehmens, hatten Medien seit Langem erfolglos vom Prokon-Management eingefordert. Doch mit diesem Duktus kann von einer freien Wahl der Anleger ohne Druck keine Rede sein. 
     
    Stiftung Warentest verweist in einem Bericht auf einen Prospektnachtrag vom 14. Januar 2014. Dort heißt es, dass die nach aktuellem Stand erforderlichen Rückzahlungen von Genussrechtskapital an die Anleger „die Liquiditätslage der Emittentin“ belasten würden. „Das gekündigte Genussrechtskapital wird vor diesem Hintergrund mindestens erst mit erheblicher Verspätung an die Anleger zurückgezahlt werden können. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Genussrechtskapital gar nicht zurückgezahlt werden kann.“ In diesem Sinne heißt es im Nachtrag abgeändert auch unter der Überschrift „Maximales Risiko“: „Die Möglichkeit des Eintritts des maximalen Risikos hat sich konkretisiert.“ Genussrechte beinhalten eben die Möglichkeit des Totalverlusts.
     
    Kündigungen von Prokon-Genussrechtskapital: Bis zum 17. Januar 2014 wurden 226,87 Millionen Euro Genussrechtskapital von ursprünglich 1,4 Milliarden Euro gekündigt. (Quelle: Prokon-Webseite, Stand 17.1.2014, 12.00 Uhr). Seitdem hat Prokon diese Information von der Seite genommen und hält sich mit der Veröffentlichung aktueller Zahlen zum Stand der Kündigungen bedeckt. 
     

     

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