Unternehmensinsolvenz
Gute Nachrichten für geschädigte Infinus / FuBus Anleger
Neue Vermögensgegenstände der Beschuldigten ermöglichen weiteren Anlegern die Sicherung ihrer Ansprüche durch Arrestpfändungen
Aufgrund der Insolvenz der Future Business KGaA und weiteren Infinus- Gesellschaften drohen den Anlegern erhebliche Verluste, da sie im Insolvenzverfahren regelmäßig nur die sogenannte Insolvenzquote erwarten können. Diese liegt üblicherweise bei etwa 3 Prozent. Ob die Quote vorliegend höher sein wird, ist derzeit reine Spekulation.
Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, raten Experten den Anlegern daher, ihre Rechte umgehend gegen die derzeit in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten mittels einer Arrestpfändung sichern zu lassen. Außerhalb der Insolvenz sind die Ansprüche gegen die Beschuldigten und Verantwortlichen nicht auf eine Quote begrenzt, sondern bestehen in voller Höhe, sodass die Anleger hier ihre gesamte Zeichnungssumme inklusive Zinsen und Prozesskosten zurückerhalten können, so Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte aus Berlin. „Für eine Vielzahl von Anlegern konnten wir beim Landgericht Dresden bereits innerhalb von wenigen Tagen Arrestanträge in voller Höhe durchsetzen. Damit hat uns das Landgericht Dresden vollumfänglich Recht gegeben, dass gegen die Beschuldigten nicht nur ein Schadensersatzanspruch besteht, sondern auch ein Arrestgrund für eine Arrestpfändung“, so Anwalt Kaltmeyer weiter. Auch für andere Anleger dürften daher nahezu ideale Voraussetzungen für eine Arrestpfändung bestehen, da die Voraussetzungen auch bei weiteren Anlegern nahezu identisch sein werden.
„Entscheidend dabei ist, dass uns seit letzter Woche weitere erhebliche Vermögenswerte der Beschuldigten, wie Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen und Bankguthaben etc., für eine Arrestpfändung zur Verfügung stehen, die es daher einer Vielzahl von weiteren Anlegern ebenfalls ermöglichen dürfte, ihre Rechte durch eine Arrestpfändung abzusichern“, führt Anwalt Kaltmeyer aus. Auch wenn viele Anleger Ihre Rechte bereits abgesichert haben, können folglich auch noch Nachzügler darauf hoffen, ihr Geld über eine solche Arrestpfändung wieder zu bekommen. „Da dieses neue Vermögen aber ebenfalls nicht für alle 25.000 Infinus-Anleger ausreichen wird, sollten die Anleger schnell handeln, um ihre Ansprüche durch eine Arrestpfändung noch sichern zu können“, betont Kaltmeyer weiter. Außerhalb der Insolvenzverfahren geht das „Windhundrennen“ um das Vermögen der Hintermänner und Verantwortlichen also in vollem Umfang weiter bzw. ist durch die neuen Vermögensgegenstände neu entbrannt.
Rechtsanwalt Kaltmeyer empfiehlt betroffenen Anlegern darüber hinaus, sich der „Interessengemeinschaft INFINUS“ anzuschließen und die Anlegerinteressen zu bündeln.
Da wallstreet:online keine Rechtsberatung durchführen kann, wird die Interessengemeinschaft von Rechtsanwalt Kaltmeyer betreut.