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    MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

    DGAP-News: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e):

    Anleihe

    MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

    04.07.2014 / 15:25

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    MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

    - Beschlussfähigkeits-Quorum im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (10.

    bis 13 Juni 2014) der Anleihegläubiger nicht erreicht

    - Präsenzversammlung zur Abstimmung über die Bestellung eines Gemeinsamen

    Vertreters der Anleihegläubiger sowie die Ermächtigung und Bevollmächtigung

    des Gemeinsamen Vertreters, über die Stundung von Zinsansprüchen und den

    vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu entscheiden

    - Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative

    Sanierung der MIFA unterstützen

    Sangerhausen, 4. Juli 2014 - Da das erforderliche

    Beschlussfähigkeits-Quorum in der Abstimmung ohne Versammlung der

    Anleihegläubiger vom 10. bis 13. Juni 2014 nicht erreicht wurde, werden die

    Gläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9) zu

    einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten

    Beschlussfassung eingeladen. Diese Anleihegläubigerversammlung in Form

    einer Präsenzversammlung findet am 23. Juli 2014 um 11 Uhr im Sitzungssaal

    der Klaus Ehrich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Steuerberatungsgesellschaft, Kyselhäuser Straße 8 in 06526 Sangerhausen

    statt. Eine entsprechende Einladung wurde heute im Bundesanzeiger und auf

    der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/)

    veröffentlicht.

    Aufgrund ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage arbeitet die MIFA derzeit

    weiterhin an einem Gesamtkonzept zur finanziellen und operativen Sanierung

    der Gesellschaft. Die MIFA legt Wert darauf, dass die Interessen der

    Anleihegläubiger im Rahmen dieses Konzepts sachgerecht vertreten werden.

    Aus diesem Grund hatten die Anleihegläubiger vom 10. bis 13. Juni 2014

    Gelegenheit, im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung über die

    Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters zu entscheiden. Um die Ausarbeitung

    und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlug die MIFA den

    Anleihegläubigern zudem vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen

    Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu

    beschließen - jeweils bis zum 31. Oktober 2014.

    In der Abstimmung ohne Versammlung konnte kein Beschluss der

    Anleihegläubiger gefasst werden, weil das erforderliche

    Beschlussfähigkeitsquorum in Höhe von 50 Prozent der ausstehenden

    Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Die Anleihegläubiger werden

    daher zu einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung in Form einer

    Präsenzversammlung eingeladen, in der erneut über folgende

    Beschlussgegenstände abgestimmt werden soll:

    (i) Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der

    MIFA-Anleihe und

    (ii) Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, der

    Stundung der am 12. August fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger und

    dem vorübergehenden Ausschluss von etwaigen Kündigungsrechten zuzustimmen.

    Bei der Präsenzversammlung der Anleihegläubiger gelten andere

    Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit als bei der Abstimmung ohne

    Versammlung. Für die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen

    Vertreters gilt kein Beschlussfähigkeits-Quorum; die Beschlussfassung über

    die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, der

    Stundung der Zinsansprüche und dem vorübergehenden Ausschluss von

    Kündigungsrechten zuzustimmen, unterliegt einem Beschlussfähigkeits-Quorum

    von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen.

    Weitere Informationen zum Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und

    der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie alle zur Abstimmung benötigten

    Dokumente erhalten die Gläubiger der MIFA-Anleihe auf der Internetseite der

    MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/).

    Zum Unternehmen:

    Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mit Sitz in Sangerhausen

    (Sachsen-Anhalt) ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Das

    Unternehmen verfügt über eine umfassende Modellpalette an Fahrrädern vom

    Preiseinstiegs- bis zum Premiumbereich. Die in die Fahrradproduktion

    eingehenden Komponenten werden von namhaften Zulieferern bezogen und am

    einzigen Produktionsstandort in Sangerhausen zusammengeführt. Dabei liegt

    der Schwerpunkt des Geschäfts auf projektbezogener Auftragsfertigung für

    große Einzelhandelsketten und OEM (Original Equipment Manufacturer)-Kunden.

    Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden auch E-Bikes gefertigt. Unter anderem

    produziert die MIFA das E-Bike des Automobilherstellers smart, stellt die

    Fahrradflotte der Deutschen Post her und beliefert kommunale Verleihsysteme

    mit Multi-User-Fahrzeugen. Im Jahr 2012 hat die MIFA den Berliner

    E-Bike-Hersteller Grace sowie die bayerische Kultfahrradschmiede

    Steppenwolf übernommen und intensiviert dadurch die Vertriebsaktivitäten

    über den Fachhandel. Die MIFA setzt ihre Fahrräder hauptsächlich im

    Heimatmarkt Deutschland ab. Die weiteren Absatzmärkte befinden sich

    vornehmlich in Westeuropa. Dabei werden sowohl das operative Geschäft als

    auch Verwaltung und Logistik am einzigen Produktionsstandort in

    Sangerhausen gesteuert.

    Seit Mai 2004 ist die MIFA börsennotiert. Ihre Aktien werden im Prime

    Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

    Die Unternehmensanleihe der MIFA notiert seit Oktober 2013 im Entry

    Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.

    Kontakt:

    Mark Appoh

    cometis AG

    Unter den Eichen 7

    65195 Wiesbaden

    Telefon: 0611-205855-21

    Fax: 0611-205855-66

    E-Mail: appoh@cometis.de

    Ende der Corporate News

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    04.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

    Kyselhäuser Straße 23

    06526 Sangerhausen

    Deutschland

    Telefon: 03464-5370

    Fax: 03464-537251

    E-Mail: b.mirau@mifa.de

    Internet: www.mifa.de

    ISIN: DE000A0B95Y8

    WKN: A0B95Y

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München (m:access),

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    276723 04.07.2014





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