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    DGAP-News  468  0 Kommentare Monument Mining berichtet über den neuesten Stand der Phase-IV-Entwicklung auf Selinsing und des Selinsing-Rechtsstreits - Seite 3


    Berater.

    Neuester Stand des Selinsing-Rechtsstreites - Selinsing Mine Sdn Bhd (der
    "Kläger") gegen Selinsing Gold Mine Manager Sdn Bhd, Able Return Sdn Bhd
    und Monument Mining Limited ("SMSB gegen Monument") über eine Forderung für
    einen 5%-JV Anteil an Selinsing.

    Eine vollständige Verhandlung dieser Angelegenheit wurde im Obersten
    Gerichtshof in Shah Alam, Malaysia, für Oktober 2014 festgelegt, nachdem
    das Berufungsgericht im Juli 2013 ein zusammenfassendes Urteil, das vom
    Obersten Gerichtshof in Shah Alam im März 2013 zugunsten des Klägers gegen
    Monument gefällt wurde, einschließlich eines bedingten Aufschubs des
    Urteils für Monument gegen Barzahlung von ca. 10 Mio. USD in ein von
    Anwälten beider Parteien gemeinsam unterhaltenes Bankkonto, kostenpflichtig
    abgewiesen hat.

    Der Kläger hat jedoch vor Kurzem beim Obersten Gerichtshof in Shah Alam
    einen neuen Antrag auf einen einstweiligen Unterlassungsanspruch
    eingereicht, einschließlich, und unter anderem, zur Verhinderung und
    Unterbindung der Veräußerung und/oder der Übertragung des 5-%-Anteils des
    Klägers an den Gewinnen der Selinsing-Mine an Monuments Tochtergesellschaft
    Able Return Sdn Bhd (100 % Monument), Monument oder an andere dritte
    Parteien durch Monuments Tochtergesellschaft Selinsing Gold Mine Manager
    Sdn Bhd (100 % Monument) gemäß des vom Kläger behaupteten angeblichen
    Joint-Venture-Abkommens. Ferner wird verlangt, dass 9,4 Mio. USD innerhalb
    von 30 Tagen in ein gemeinsames Konto eingezahlt werden, das von den
    Anwälten der entsprechenden Parteien des Rechtsstreits verwaltet wird in
    Erwartung der Anhörung und des Beschlusses der kommenden
    Gerichtsverhandlung. Der einstweilige Unterlassungsanspruch wurde vom
    Obersten Gerichtshof in Shah Alam gewährt.

    Monument hat noch nicht die schriftliche gerichtliche Anordnung erhalten.
    Dementsprechend sind dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt die Gründe für die
    Gewährung des einstweiligen Unterlassungsanspruchs nicht bekannt und
    unüberschaubar. Monument hat beim Berufungsgericht in Putrajaya am 23. Juli
    2014 Berufung eingelegt und ebenfalls beim Obersten Gerichtshof in Shah
    Alam einen Antrag auf Aussetzung des Unterlassungsanspruchs eingereicht.
    Das Unternehmen vertritt weiterhin seine Auffassung, die auf der
    Rechtsberatung und den Tatsachen der Angelegenheit beruht, dass die
    Forderung des Klägers unbegründet ist.

    Der Oberste Gerichtshof in Shah Alam hat ebenfalls unter anderem eine
    einstweilige Verfügung gewährt, die SMSB daran hindert, die Leitung des
    Geschäftsbetriebs auf MC 1/113 und MC 1/124 zu stören und zu unterbrechen
    und mit irgendwelchen dritten Parteien über diese Angelegenheit zu
    korrespondieren.

    Hintergrund: Am 10. Oktober 2012 reichte der Kläger, Selinsing Mine Sdn
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