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    DGAP-News  361  0 Kommentare Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest - Seite 3


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    Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
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    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
    die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
    "Aktien") von Rocket in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland
    oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien von Rocket dürfen in den Vereinigten
    Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
    Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
    Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
    1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf
    angeboten werden. Die Aktien von Rocket sind nicht und werden weder unter
    dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder
    Japan registriert. Sofern Verkäufe von den in dieser Mitteilung genannten
    Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, werden diese
    ausschließlich mit Personen, die sowohl (i) "qualified insitutional buyers"
    gemäß der Definition in Rule 144A unter dem U.S. Securities Act von 1933,
    in der gültigen Fassung, sowie (ii) "qualified purchasers" gemäß der
    Definition im U.S. Investment Company Act von 1940, in der gültigen
    Fassung, sind, getätigt werden.

    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
    Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits
    verkauft worden.

    In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und
    richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
    Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
    Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen
    oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung
    fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.)
    (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden).
    Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis
    dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die
    keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede
    Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den
    Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

    Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG, J.P Morgan
    Securities plc, Citigroup Global Markets Limited, Merrill Lynch
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    DGAP-News Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest - Seite 3 DGAP-News: Rocket Internet AG / Schlagwort(e): Börsengang Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest 01.10.2014 / 19:45 --------------------------------------------------------------------- NICHT ZUR VERBREITUNG ODER …