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    DGAP-Adhoc  436  0 Kommentare Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur


    Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe

    25.03.2015 08:01

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
    VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN
    STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN
    RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE

    Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
    Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
    Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,
    Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,
    in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht
    untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in
    irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder
    rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

    * Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von
    Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR
    * 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft
    * Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur
    teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden

    Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
    (Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht
    nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit
    bis März 2022 (die "Wandelschuldverschreibungen") und einem
    Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das "Angebot").
    Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.

    Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg,
    seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive
    Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu
    nutzen.

    Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden
    zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche
    Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und
    6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die
    Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem
    Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs
    der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis
    zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen
    entspricht.

    In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird
    Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag
    zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018
    zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen
    bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen
    übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März
    2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag
    zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

    Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder
    gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die
    Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.

    Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am
    25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes
    Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der
    Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager.
    Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten
    Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien
    oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere
    aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.

    Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen
    in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

    Disclaimer
    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
    Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
    deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit
    den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt
    erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
    Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
    führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und
    LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen
    handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine
    Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
    erstellen oder einreichen müssten.

    Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
    Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.
    Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
    darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
    beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung
    genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
    diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
    Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
    Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

    Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
    Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
    Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,
    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
    Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
    Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
    solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
    auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
    auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
    (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
    Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
    anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
    oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
    angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
    registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
    werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
    oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
    die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
    bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
    Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
    oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
    Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
    Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

    Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
    Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
    umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
    ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
    Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im
    vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die
    Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
    Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
    maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
    Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
    Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet
    die Richtlinie 2010/73/EU.
    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
    Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
    auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
    Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
    Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
    Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen
    oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
    (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
    werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche
    Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
    denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten
    Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
    dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf
    stützen.

    Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
    zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
    Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
    erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",
    "plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
    "sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
    andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
    Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
    Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
    von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
    zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von
    Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
    Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
    Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf
    die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
    Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
    gültig, an dem sie gemacht werden.

    Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre
    jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche
    Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
    Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
    Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder
    anderer Gründe ab.

    Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
    dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
    Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
    Mitteilung können sich ändern.

    Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der
    Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie
    Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
    Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
    Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich
    der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
    diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
    Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
    erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
    Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
    ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
    Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen
    als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen
    Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den
    Betroffenen konsultieren.

    Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht
    sowie durch die Europäische Zentralbank ("EZB") autorisiert und unterliegen
    der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und
    die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch
    die EZB sind auf Anfrage erhältlich.
    BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und
    der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR"). BNP Paribas
    London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation
    Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht
    durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation
    Authority.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang
    mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
    ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf
    dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten
    und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend
    verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu
    gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem
    Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder
    sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird,
    zu erbringen.

    Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten
    Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und
    ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung,
    Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in
    dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf
    unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und
    anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden
    Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen
    Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung
    genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas,
    Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen
    oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen
    hinaus offenzulegen.

    Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige
    Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
    übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder
    geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen
    jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder
    Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder
    die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen
    wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob
    schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich
    auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg,
    deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf
    irgendeinen wie auch immer gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung
    dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im
    Zusammenhang damit entstanden ist.

    Kontakt:
    Heidelberger Druckmaschinen AG

    Corporate Public Relations
    Thomas Fichtl
    Tel: +49 (0)6222 82-67123
    Fax: +49 (0)6222 82-67129
    E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com

    Investor Relations
    Robin Karpp
    Tel: +49 (0)6222 82-67120
    Fax: +49 (0)6222 82-99 67120
    E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com


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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
    VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN
    STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN
    RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE

    Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
    Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
    Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,
    Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,
    in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht
    untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in
    irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder
    rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

    Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von
    Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur

    * Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von
    Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR
    * 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft
    * Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur
    teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden

    Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
    (Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht
    nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit
    bis März 2022 (die 'Wandelschuldverschreibungen') und einem
    Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das 'Angebot').
    Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.

    Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg,
    seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive
    Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu
    nutzen.

    'Durch die Neuausrichtung von Heidelberg haben wir Vertrauen des
    Kapitalmarkts zurückgewonnen', sagte Dirk Kaliebe, Finanzvorstand des
    Unternehmens. 'Dies versetzt uns in die Lage, unsere Finanzierungskosten
    nachhaltig zu senken. Die Begebung der Wandelanleihe ist dabei ein
    wichtiger Baustein.'

    Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden
    zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche
    Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und
    6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die
    Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem
    Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs
    der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis
    zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen
    entspricht.

    In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird
    Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag
    zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018
    zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen
    bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen
    übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März
    2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag
    zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
    Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder
    gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die
    Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.

    Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am
    25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes
    Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der
    Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager.
    Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten
    Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien
    oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere
    aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.

    Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen
    in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

    Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der
    hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von
    Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von
    rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60
    Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über
    rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe
    über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen.

    Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im
    Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com
    zur Verfügung.

    Für weitere Informationen:
    Heidelberger Druckmaschinen AG

    Corporate Public Relations
    Thomas Fichtl
    Tel.: +49 (0)6222 82-67123
    Fax: +49 (0)6222 82-67129
    E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com

    Investor Relations
    Robin Karpp
    Tel: +49 (0)6222 82-67120
    Fax: +49 (0)6222 82-99 67120
    E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com

    Wichtiger Hinweis:
    Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche
    auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger
    Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die
    Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen
    zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die
    künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen
    aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren
    können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der
    Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen
    Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
    übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige
    Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in
    dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen
    werden.

    Disclaimer
    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
    Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
    deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit
    den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt
    erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
    Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
    führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und
    LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen
    handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine
    Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
    erstellen oder einreichen müssten.

    Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
    Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.
    Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
    darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
    beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung
    genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
    diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
    Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
    Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
    Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
    Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
    Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,
    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
    Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
    Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
    solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
    auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
    auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
    (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
    Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
    anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
    oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
    angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
    registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
    werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
    oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
    die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
    bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
    Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
    oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
    Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
    Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

    Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
    Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie
    umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich
    ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im
    Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im
    vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die
    Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
    Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
    maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
    Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
    Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet
    die Richtlinie 2010/73/EU.
    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
    Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
    auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
    Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
    Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
    Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen
    oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
    (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
    werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche
    Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
    denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten
    Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
    dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf
    stützen.

    Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
    zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
    Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
    erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt',
    'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder
    'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
    andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
    Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
    Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
    von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
    zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von
    Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
    Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
    Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf
    die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
    Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
    gültig, an dem sie gemacht werden.

    Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre
    jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche
    Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
    Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
    Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder
    anderer Gründe ab.

    Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
    dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
    Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
    Mitteilung können sich ändern.

    Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der
    Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie
    Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
    Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
    Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich
    der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
    diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
    Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
    erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
    Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
    ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
    Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen
    als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen
    Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den
    Betroffenen konsultieren.
    Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht
    sowie durch die Europäische Zentralbank ('EZB') autorisiert und unterliegen
    der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und
    die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch
    die EZB sind auf Anfrage erhältlich.
    BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und
    der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ('ACPR'). BNP Paribas
    London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation
    Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht
    durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation
    Authority.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang
    mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
    ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf
    dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten
    und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend
    verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu
    gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem
    Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder
    sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird,
    zu erbringen.

    Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten
    Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und
    ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung,
    Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in
    dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf
    unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und
    anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden
    Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen
    Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung
    genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas,
    Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen
    oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen
    hinaus offenzulegen.

    Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige
    Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
    übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder
    geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen
    jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder
    Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder
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    wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob
    schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich
    auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg,
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    25.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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