SAP
Oracle-Zahlen drücken SAP ins Minus!
Mit deutlich enttäuschen Zahlen wartete gestern der Software-Riese Oracle auf. Dessen Papiere verloren nachbörslich noch über sechs Prozent. Damit hat heute auch SAP die Verkäufer auf seiner Seite. Zusätzlich drückt ein erstarkter Euro auf die Stimmung, half doch in den vergangenen Monaten auch die Euro-Schwäche SAP beim Ergebnis. So eröffnete die SAP-Aktie schwächer und testet das bisherige Juni-Tief und generiert in der Abwärtsbewegung seit April ein neues Tief. Ziel wäre die untere Trendkanalbegrenzung des Abwärtstrendkanals in Verbindung mit einer relevanten Unterstützungszone im Bereich 61,60/62,16 Euro. Denn hier verlaufen zudem langfristige Aufwärtstrends. In diesem Bereich sollte auf Kaufsignale geachtet werden – deutlich kritisch hingegen wäre auch ein Rückfall unter die runde Marke von 60 Euro. Eine echte Entspannung ergibt sich erst bei einem Anstieg über 65,30 Euro sowie folgend einem Break des Abwärtstrends. Favorisiert wird jedoch ein Test der Unterstützungszone.
Monatskerzen – SAP AG
Anfang des Jahres ein positives Bild mit Ausbruch aus dem Dreieck nach oben in Richtung des langfristigen Aufwärtstrends. Im April und Mai jedoch kleine Kerzen – die oftmals einen Vorlauf für eine Trendwende darstellen können. Die Entwicklung im Juni sollte daher aufmerksam beobachtet werden, denn ein Break der 60 Euro würde die Stimmung langfristig eintrüben.
Tageskerzen – SAP AG
Heute eine schwache Tendenz nach den Zahlen von Oracle. Ziel wäre eine „Kreuz-Unterstützung“ im Bereich 62,16/61,60 Euro.
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Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com.