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    NSA-Spionage  1649  0 Kommentare Zwischen Bundesregierung und Weißem Haus fliegen die Fetzen um NSA-Selektorenliste

    Gestern berichtet wallstreet:online, dass anders als vom Bundeskanzleramt behauptet, sich das Weiße Haus nicht gegen eine Veröffentlichung der sogenannten Selektorenliste des US-Nachrichtendienstes NSA in den Geheimdienstausschüssen des Bundestags sperrte. Die Obama-Regierung widersprach in der Wochenzeitung „Die Zeit“ zudem der Behauptung aus deutschen Regierungskreisen, die Amerikaner hätten bei einer Veröffentlichung der Selektorenliste mit einer Einschränkung der Geheimdienst-Kooperation gedroht (siehe: NSA-Selektorenliste: Weißes Haus widerspricht Bundesregierung - Suchbegriffe können offengelegt werden).

    Der Offenlegung der NSA-Suchbegriffe stehe somit nichts im Weg. Mit Zustimmung der USA sei die Veröffentlichung der Selektorenliste auch kein Verstoß gegen geltendes Völkervertragsrecht. Na dann, Sache geklärt? Nein, meint nun heute das Bundeskanzleramt und widerspricht der Obama-Regierung.

    Kanzleramt bestreitet Zustimmung der USA zur Freigabe der NSA-Spähliste

    Es gebe „Spielregeln zwischen Geheimdiensten“, an die sich die Bundesregierung zu halten habe. Deshalb sei eine Herausgabe der Liste an Parlamentarier nur mit Zustimmung der US-Seite möglich, erklärte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) gegenüber dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“. Wenn allerdings „klar wäre, dass es um strafbare Handlungen ginge, wäre das möglicherweise anders“, so der Kanzleramtschef.

    Zu keinem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung von den USA freie Hand für die Herausgabe einer Spähliste des amerikanischen Geheimdienstes NSA bekommen. „Hätte es tatsächlich eine Zustimmung zur Weitergabe aus den USA gegeben, hätten wir uns manche schwierige Debatte ersparen können“, so Altmaier gegenüber dem „Spiegel“.

    Hintergrund: Über Jahre hatte der US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) dem Bundesnachrichtendienst Tausende Suchbegriffe (Selektoren) geliefert, die eindeutig gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Gleichwohl wurden diese vom deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) in die eigenen Überwachungssysteme eingespeist. Grundlage war ein im Jahr 2002 vereinbartes ‚Memorandum of Agreement‘ zwischen Deutschland und den USA. Auf dieser Grundlage spähte der BND für den US-Geheimdienst NSA zwischen 2004 und 2008 auch das deutsche Kabelnetz aus.





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    NSA-Spionage Zwischen Bundesregierung und Weißem Haus fliegen die Fetzen um NSA-Selektorenliste Gestern berichtete wallstreet:online über die Zustimmung der USA zur Veröffentlichung der NSA-Selektorenliste. Na dann, Sache geklärt? Nein, meint nun heute das Bundeskanzleramt und widerspricht der Obama-Regierung. Das OK gibt es nicht!

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