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    Beihilfe zur Untreue  5502  0 Kommentare Geheime "Mannesmann-Klausel" - Bringt sie Thomas Middelhoff hinter Gitter?

    Der Fall Mannesmann gehört zweifelsohne zu den spannendsten Wirtschaftsprozessen in der Geschichte der Bundesrepublik. Nun droht die Vergangenheit ausgerechnet Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff einzuholen.

    Ein Konzern, eine Fusion und jede Menge Ärger. Die Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch Vodafone im Jahr 2000 sorgte jahrelang für Aufsehen und landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Grund waren üppige Sonderprämien in Höhe von 57 Millionen Euro, die sich das Mannesmann-Präsidium gewährte, obwohl der Konzern längst an Vodafone verkauft war. Das Urteil der Richter? Mehr als eindeutig: Eine im Dienstvertrag nicht vereinbarte Sonderzahlung für eine geschuldete Leistung, die ausschließlich belohnenden Charakter habe und der Gesellschaft keinen zukunftsbezogenen Nutzen bringen könne, sei als „treupflichtwidrige Verschwendung des anvertrauten Gesellschaftsvermögens“ zu bewerten, heißt in der Urteilsbegründung (Das komplette Urteil finden Sie hier).

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    Zehn Jahre später gewinnt dieses Urteil erneut an Brisanz. Aktuell läuft ein Strafverfahren gegen neun frühere Aufsichtsräte und sechs Ex-Vorstände des Handelskonzerns Arcandor wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall (wallstreet:online berichtete). Prominentester Angeklagter: Thomas Middelhoff. Und ausgerechnet das „Mannesmann-Urteil“ könnte dem Ex-Arcandor-Chef zum Verhängnis werden, wie das „manager-magazin“ vorab berichtet.

    Üppige Prämien trotz Firmenpleite

    Demzufolge stützt sich die Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum im Wesentlichen auf genau diese Rechtsprechung. Denn wie bei Mannesmann geht es auch bei Arcandor um hohe Prämien, die gezahlt wurden, obwohl der Konzern in die Pleite schlitterte.

    Im Zentrum der Anklage stehen die neun Ex-Aufsichtsräte, darunter Hero Brahms, Friedrich Carl Janssen sowie Leo Herl, Ehemann der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz. Sie sollen Arcandor-Managern zwischen August 2006 und März 2009 üppige Boni in Höhe von insgesamt 8,882 Millionen Euro gezahlt haben, trotz der drohenden Pleite. Die Ermittler sind überzeugt: Das war Untreue!

    Die Rolle von Thomas Middelhoff ist indes eine andere. Er habe die Boni zwar nicht gewährt, wohl aber akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Beihilfe zur Untreue vor, ebenso wie seinen Vorstandskollegen Harald Pinger, Marc Oliver Sommer, Peter Wolf, Peter Diesch und Matthias Bellmann.

    Die „Mannesmann-Klausel“ macht‘s möglich

    Ein wichtiger Baustein in der Argumentation der Staatsanwaltschaft ist laut „manager-magazin“ eine Sonderklausel in den Arcandor-Verträgen, die der Aufsichtsrat 2006 im Anschluss an das „Mannesmann-Urteil“ eingefügt hatte. Diese „Mannesmann-Klausel“ diente nach Einschätzung der Strafverfolger dazu, Sonderzahlungen unabhängig von den Managementleistungen oder der Lage des Unternehmens ausschütten zu können. So nickte der Arcandor-Aufsichtsrat mithilfe dieser Klausel Sonderboni ab, obwohl Performance-Ziele nicht erreicht worden waren. Auch Middelhoff profitierte davon. Er kassierte 2,3 Millionen Euro, obwohl Arcandor das vereinbarte Cashflowziel verfehlt hatte. Deshalb droht ihm nun der nächste Untreue-Prozess. Bereits vor drei Jahren war Middelhoff wegen Untreue in 27 Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden (wallstreet:online berichtete). Seither sorgt der Ex-Manager mit Querelen rund um seine Privatinsolvenz immer wieder für Schlagzeilen.

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