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    Schlumberger Aktiengesellschaft  741  0 Kommentare Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3


    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. Juni 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

    Per Post oder Boten

    Schlumberger Aktiengesellschaft
    Investor Relations
    z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller
    Heiligenstädter Str. 43
    1190 Wien

    Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 72

    Per E-Mail: anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

    Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000779061, bei Vorzugsaktien ISIN AT0000779079 im Text angeben)

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000779061, Vorzugsaktien ISIN AT0000779079,
    * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
    * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. Juni 2016 beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

    Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Schlumberger Aktiengesellschaft Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 30. ordentlichen Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 30. Juni 2016, um 14:00 Uhr im Haus der Industrie, Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien Tagesordnung 1. Vorlage …