Schlumberger Aktiengesellschaft
Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. Juni 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Schlumberger Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller
Heiligenstädter Str. 43
1190 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 72
Per E-Mail: anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000779061, bei Vorzugsaktien ISIN AT0000779079 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000779061, Vorzugsaktien ISIN AT0000779079,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. Juni 2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Lesen Sie auch
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen: