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Gold erstmals auch nach islamischem Recht als Investment zulässig
Interessante Entwicklung: Die Zahl der potenziellen Goldkäufer steigt auf einen Schlag dramatisch. Denn zum ersten Mal kann das Edelmetall auch den Regeln der islamischen Finanzwelt zufolge
erworben werden.
Die Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions (AAOIFI), welche Standards für Finanztransaktion in der islamischen Welt festlegt, und die Branchenvereinigung World Gold
Council verkündeten am gestrigen Montag offiziell eine Reihe von Änderungen, die es ermöglichen, im Rahmen der Regeln der Scharia in Gold zu investieren.
Es sei das erste Mal, dass es spezifische Regeln für die Verwendung von Gold als Investment in der islamischen Finanzbranche gebe, heißt es in der Mitteilung. Die neuen Standards würden nun zeigen,
dass des zulässig sei, in Gold zu investieren, solange alle Regeln der Scharia befolgt werden.
Mit den neuen Regeln sei es nun für die islamische Finanzbranche, die rund 1,88 Billionen Dollar groß ist, möglich, auch Gold zu nutzen. Nach Ansicht des World Gold Councils könnte das eine
Nachfrage nach „Hunderten Tonnen Gold“ auslösen.
Der WGC erklärte weiter, dass es sich hier um eine bahnbrechende Initiative für islamische Investoren und die Goldbranche insgesamt handele. Auf einer Pressekonferenz in Dubai erklärte ein
islamischer Gelehrter, dass zum Beispiel der SPDR Gold Trust (NYSEARCA: GLD), der größte Gold-ETF der Welt, gemäß den neuen Regeln für Investments zulässig wäre, während Gold Futures an der COMEX
kein erlaubtes Investment wären.
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