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     2579  0 Kommentare Widerrufsjoker - so tricksen die Sparkassen!

    Viele Sparkassen Kunden, die bei ihrer Bank eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, können den Widerrufsjoker ziehen und das Darlehen vorzeitig beenden. Doch sie müssen aufpassen. Denn einige Sparkassen versuchen nun, sich mit einem Trick aus der Verantwortung zu ziehen.

    Der Bundesgerichtshof hat unlängst mit einem Urteil zahlreiche Baufinanzierungen der Sparkassen aus dem Zeitraum 2010/2011 für ungültig erklärt. Grund: Die zuständige Aufsichtsbehörde wurde in den Darlehensverträgen nicht angegeben, obwohl sie als Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung genannt wurde. Kreditnehmer können nun mit einem nachträglichen Widerruf aus den Darlehen aussteigen (Widerrufsjoker). Nun versuchen die Sparkassen nachzubessern – meist mit untauglichen Mitteln.

    In dem BGH-Urteil (Az. XI ZR 434/15) ging es um die sogenannten Pflichtangaben, die das Kreditinstitut dem Kunden aushändigen muss, damit die Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen beginnt. Viele Banken hatten dabei eine fehlerhafte Pflichtangabe in ihrer Widerrufsbelehrung aufgeführt, nämlich die Aufsichtsbehörde der Bank. Diese war zwar ursprünglich tatsächlich als Pflichtangabe vorgesehen, wurde aber kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Juni 2010 gestrichen. Dennoch findet sich die Nennung der Aufsichtsbehörde fälschlich in den Widerrufsbelehrungen vieler Kreditverträge aus der zweiten Hälfte 2010, teilweise auch noch im Jahr 2011.

    Der BGH hat nun entschieden: Die Erwähnung der Aufsichtsbehörde in der Widerrufsbelehrung ist nicht per se falsch und führt daher auch nicht automatisch zur Unwirksamkeit bzw. zur Rückabwicklung des Darlehens. Nennt die Bank allerdings die Aufsichtsbehörde (fälschlich) als Pflichtangabe, dann muss sie diese auch im Kreditvertrag aufführen. Genau dies aber haben viele Banken nicht getan. Somit ist das Darlehen angreifbar und der Verbraucher kann den Kredit mit Hilfe des Widerrufsjokers auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen.

    Besonders brisant ist die Lage für die Sparkassen: Sie hatten in ihrem Muster für die Kreditverträge die Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe aufgeführt, diese aber nicht im Kreditvertrag genannt. Das falsche Muster wurde von Sparkassen in ganz Deutschland verwendet – teilweise nur bis November 2010, zumeist aber noch tief bis in das Jahr 2011 hinein. All diese Verträge stehen nun im Feuer, denn Kreditnehmer können mit dem Widerrufsjoker aus diesen Baufinanzierungen aussteigen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker - so tricksen die Sparkassen! Viele Sparkassen Kunden, die bei ihrer Bank eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, können den Widerrufsjoker ziehen und das Darlehen vorzeitig beenden. Doch sie müssen aufpassen. Denn einige Sparkassen versuchen nun, sich mit einem Trick aus der Verantwortung zu ziehen.

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