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    Friday Night informiert über Stand der Lizenzierung von Cannabis als Genussmittel und die aktuelle Situation in Nevada

     

    Calgary, Alberta – 28. Juni 2017 – Friday Night Inc. (das „Unternehmen“) (CSE:TGIF) (FRANKFURT:1QF) freut sich, über den Stand der Lizenzierung von Cannabis als Genussmittel sowie die aktuelle Situation in Clark County (Nevada) im Hinblick auf die per 1. Juli 2017 geplante Markteinführung von Cannabis als Genussmittel zu informieren.

     

    Brian Sandoval, der Gouverneur des US-Bundesstaates Nevada, hat für das aktuelle Wirtschaftsjahr bereits 70 Millionen Dollar an Einnahmen aus den neuen Steuern auf Cannabis für medizinische Zwecke und Cannabis als Genussmittel einkalkuliert. Um die Generierung dieser Einnahmen zu beschleunigen, haben sich die Regierungsbehörden auf staatlicher und regionaler Ebene nach Kräften bemüht, den Beginn des Verkaufs von Cannabis als Genussmittel zeitgerecht zum 1. Juli 2017 sicherzustellen. Friday Night hat bei der Regierung von Nevada einen Antrag eingebracht und per 1. Juli 2017 eine bedingte Genehmigung für die Aufzucht und Verarbeitung von Marihuana als Genussmittel erhalten. Das Unternehmen hat außerdem einen Antrag auf Erteilung einer Geschäftslizenz eingereicht und wartet nun auf eine Terminvereinbarung bei der Flächenwidmungsbehörde in Clark County, die den letzten Schritt zum Erhalt der Genehmigungen für Marihuana als Genussmittel darstellt.

     

    In den Originalstatuten wurde gefordert, dass nur lizenzierte Spirituosen-Großhändler Marihuana für den Konsum als Genussmittel vom Züchter zur Ausgabestelle transportieren dürfen. Die staatlichen Behörden haben festgestellt, dass es nicht genügend Spirituosenhändler gebe, um den Transport von Marihuana für den Konsum als Genussmittel abwickeln zu können und zunächst entschieden, dass auch bestehende Firmen, die Marihuana für medizinische Zwecke herstellen, ihr eigenes Produkt auf den Markt bringen dürfen. Die Spirituosenhändler reichten daraufhin eine Klage ein, um die Entscheidung der staatlichen Behörden zu blockieren. Am Dienstag, den 20. Juni, stellte sich der Richter auf die Seite des Spirituosenhandels und entschied, dass nur Spirituosenhändler eine Lizenz für den Transport von Marihuana für den Konsum als Genussmittel erhalten. Die staatlichen Behörden erteilten daraufhin den 5 Spirituosenhändlern, die sich für den Transport von Marihuana für den Konsum als Genussmittel beworben hatten, eine sofortige Lizenz. Da die Händler noch keine Erfahrung mit der Handhabung dieses speziellen Produktes vorweisen können, haben sie jetzt alle Hände voll zu tun, um ihre Anlagen und Gerätschaften bis 1. Juli entsprechend aufzurüsten. Es könnte vor allem zu Beginn bei der Bewältigung des erhöhten Lieferbedarfs von den Aufzuchtbetrieben zu den Abgabestellen zu geringfügigen Engpässen kommen. Diese lassen sich aber rasch bereinigen und die Versorgungslage wird sich ebenso erfolgreich wie auch in anderen Bundesstaaten einpendeln. Das Unternehmen erwartet keine Probleme oder nennenswerten Verzögerungen. Das Unternehmen erzeugt weiterhin hochwertige Blüten und Extrakte und freut sich schon auf den prognostizierten Anstieg der Einnahmen aus dem Verkauf von Marihuana als Genussmittel.

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