BGH kippt Bearbeitungsgebühren auch bei Geschäftskrediten
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in zwei Fällen entschieden. Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Verbraucherkrediten von 2014 auf den Unternehmensbereich.
Lesen Sie auch
Die Banken haben ihren finanziellen Aufwand demnach generell ausschließlich über die Kreditzinsen zu decken. Der Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extra-Posten auf die Kunden abzuwälzen, benachteilige diese unangemessen. Das gilt nach der neuen Entscheidung genauso für Unternehmer. Es sei nicht ersichtlich, warum diese vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten. (Az. XI ZR 233/16 u.a.)/sem/DP/stw