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    EANS-Hauptversammlung  470  0 Kommentare AT & S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft / Ergebnisse zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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    06.07.2017

    Die heutige 23. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie und
    Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von EUR 0,10
    je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen. Ex-
    Tag ist der 25. Juli 2017, Nachweisstichtag der 26. Juli 2017 und
    Dividendenzahltag der 27. Juli 2017.

    In der heutigen Hauptversammlung wurde zudem den Mitgliedern des Vorstands und
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 die Entlastung erteilt.

    Gemäß dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde die
    Aufsichtsratvergütung für das Geschäftsjahr 2016/17 mit insgesamt EUR 322.360,-
    festgelegt.

    Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18
    wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, bestellt.

    Weiters wurde die durch Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 9.
    Juli 2015 zu Punkt 9. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum
    Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und
    die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die
    Einziehung von Aktien ergeben, widerrufen und gleichzeitig der Vorstand
    ermächtigt, a) gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der
    Beschussfassung der Hauptversammlung, b) eigene Aktien der Gesellschaft im
    Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, c) zu einem
    niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen,
    ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,
    und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% über dem
    durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
    Handelstage liegen darf, zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb
    von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§66 Aktiengesetz). Der
    Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine
    sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck
    erfolgen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
    Rückerwerb im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren
    Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,
    Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
    beschließen.

    Schließlich wurde die durch Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom
    9. Juli 2015 zu Punkt 10. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung zur Veräußerung
    eigener Aktien widerrufen und gleichzeitig der Vorstand gemäß §65 Abs 1b AktG
    für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5.
    Juli 2022, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren
    Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf
    andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern
    oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer,
    leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der
    Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur
    Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen,
    Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, b) zur
    Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, c) als
    Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen
    Vermögenswerten, und d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu
    verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre
    auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder
    teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke
    ausgeübt werden kann.



    Rückfragehinweis:
    Elke Koch, Director Investor Relations & Communications
    Tel: +43 3842 200-5925; Mobil: +43 676 8955 5925; e.koch@ats.net

    Marina Konrad, Head of Corporate Communications
    Tel: +43 3842 200-5423; Mobil: +43 676 8955 5423; m.konrad@ats.net

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: AT & S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft
    Fabriksgasse 13
    A-8700 Leoben
    Telefon: 03842 200-0
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    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch





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