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     562  2 Kommentare Fahrverbote oder Nachrüstung? - Gericht prüft Luftreinhalteplan

    STUTTGART (dpa-AFX) - Dass die Nachrüstung tausender Dieselautos die unpopulären Fahrverbote überflüssig machen könnte, daran glaubt in Stuttgart so recht niemand mehr. Zu eindeutig waren auch die Äußerungen von Richter Wolfgang Kern bei der Verhandlung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Luftreinhalteplans vergangene Woche. Am Freitag (28.7.) fällt das Verwaltungsgericht Stuttgart seine Entscheidung. Dass damit der Streit endet, ist unwahrscheinlich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hofft auf eine Wende durch den Diesel-Gipfel.

    Zu erwarten ist, dass der von Land angestrebte Luftreinhalteplan ohne konkrete Fahrverbote durchfällt. Mit dem Wunsch, die Fahrverbote für ältere Diesel zu verschieben, bis klar ist, welche Wirkung die von der Industrie versprochene Nachrüstung bringt, verfolge die grün-schwarze Landesregierung ein ungutes Ziel, kritisierte Richter Wolfgang Kern: "Sie wollen wählen zwischen etwas tun - und nichts tun." Das Land sei aber verpflichtet, etwas zu tun, und zwar schon seit Jahren.

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    Es müsse einen Luftreinhalteplan aufstellen, mit dem die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid absehbar nachhaltig eingehalten werden. In Stuttgart sind die Werte nicht selten doppelt so hoch wie erlaubt. Stickstoffdioxid stammt vor allem aus Dieselmotoren.

    Ministerpräsident Kretschmann hofft, die Kuh Anfang August vom Eis zu holen - beim Diesel-Gipfel. "Entscheidend wird sein, was am 2. August entschieden wird", sagte er. Nur wenn die Autoindustrie verbindliche und wirkungsvolle Nachrüstungen für ältere Dieselmotoren auf neuste Abgasnormen präsentiere, könne das Land letztlich bestehen. "Was nicht reichen wird, sind irgendwelche Ankündigungen diffuser Art." Diese waren bei der Verhandlung der DUH-Klage beim Verwaltungsgericht gar nicht gut angekommen.

    Die Deutsche Umwelthilfe will Fahrverbote durchsetzen. Sie seien das wirksamstes Mittel zur Schadstoffreduzierung. Das Gericht kann diese zwar nicht anordnen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es den von Land und Stadt vorgelegten Maßnahmenkatalog zur Luftreinhaltung bewerten wird. Bei der Verhandlung fand Richter Kern nicht viele wirklich wirksame Schritte - außer die Einführung einer blauen Plakette, die der Bund eben nicht will. Es ist nicht davon auszugehen, dass Land und Stadt die Fahrverbote unter Verweis auf Nachrüstungen einfach so aus dem Plan streichen dürfen.

    Aus Experten des Landes kitzelte Kern die Aussage heraus, dass Nachrüstungen bei Autos an Deutschlands schmutzigster Kreuzung, dem Neckartor, im allerbesten Fall eine Schadstoffreduzierung um neun Prozent bringen würden. Heißt: Unter dem Strich könnte am Ende stehen, dass Land und Stadt um Fahrverbote nicht herumkommen.

    Wie hoch das Gericht den Gesundheitsschutz ansetzt, zeigte sich bereits 2016, als ein Anwohner des Neckartors einen Vergleich erstritt. Land und Stadt mussten zusagen, ab 1. Januar 2018 an Tagen mit extrem hoher Belastung den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren. Bereits vor der Verhandlung letzte Woche hatte das Land durchblicken lassen, dass ein Vergleich im Streit jetzt mit der DUH nicht in Frage kommt. Beide Seiten zeigten sich nicht abgeneigt, eine sogenannte Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zuzulassen. Dann müsste in Leipzig höchstrichterlich entschieden werden. Wofür sich dann etliche Großstädte interessieren dürften./rob/DP/he




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