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    DGAP-Adhoc  638  0 Kommentare Vectron Systems AG: Anfechtungsklagen ohne operative Auswirkung (deutsch)

    Vectron Systems AG: Anfechtungsklagen ohne operative Auswirkung

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    DGAP-Ad-hoc: Vectron Systems AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    Vectron Systems AG: Anfechtungsklagen ohne operative Auswirkung

    22.08.2017 / 16:21 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Der Gesellschaft sind Klagen von drei Aktionären gegen den auf der

    ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2017 gefassten

    Beschluss betr. die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen

    genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2017) mit Ermächtigung zum

    Ausschluss des Bezugsrechts am 21.08.2017 zugestellt worden. Die Klagen

    stützen sich auf rein formale Umstände. Es wird die Auffassung vertreten,

    vor der Hauptversammlung sei der Bericht des Vorstands zum genehmigten

    Kapital nicht rechtzeitig veröffentlicht worden. Ein Kläger behauptet sogar,

    dass die Veröffentlichung vor der Hauptversammlung nicht erfolgt sei. Dies

    ist falsch, tatsächlich wurde der Bericht am 16.06.2017, aus Sicht der

    Gesellschaft rechtzeitig, veröffentlicht. Diesen Standpunkt wird die

    Gesellschaft vor Gericht mit Nachdruck vertreten und ist zuversichtlich,

    sich hiermit auch durchsetzen zu können.

    Auf die operative Arbeit der Gesellschaft haben diese Klagen keinen

    Einfluss, da man mit einer wirtschaftlichen Eigenkapitalquote von 71,8 % und

    einem Cashbestand von EUR 8,998 Mio. zum Halbjahr über eine starke

    Kapitalbasis verfügt, die mehr als ausreicht, um aus heutiger Sicht damit

    alle aktuell geplanten Projekte problemlos finanzieren zu können.

    Die angefochtenen Hauptversammlungsbeschlüsse waren reine Vorratsbeschlüsse,

    wie sie die Gesellschaft seit Jahren regelmäßig fasst. Da aktuell keine

    Ausnutzung dieser genehmigten Kapitalien im Rahmen einer Kapitalerhöhung

    geplant ist, sind die Auswirkungen also rein virtuell. Die Gesellschaft wird

    entsprechende neue Beschlüsse dann ggf. auf der nächsten Hauptversammlung

    neu fassen.

    Kontakt:

    Thomas Stümmler

    Vectron Systems AG

    Willy-Brandt-Weg 41

    48155 Münster, Germany

    phone +49 (0)172 5300432

    fax +49 (0)251 2856 - 564

    www.vectron.de

    ir@vectron.de

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    22.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Vectron Systems AG

    Willy-Brandt-Weg 41

    48155 Münster

    Deutschland

    Telefon: 0251/ 28 56 - 0

    Fax: 0251/ 28 56 - 564

    E-Mail: info@vectron.de

    Internet: www.vectron.de

    ISIN: DE000A0KEXC7

    WKN: A0KEXC

    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate

    Exchange; Open Market (Scale) in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    603263 22.08.2017 CET/CEST

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