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    DGAP-WpÜG  583  0 Kommentare Befreiung; DE000A1A6XX4

    Zielgesellschaft: Agennix AG i.L.; Bieter: Daniel Hopp Familienstiftung c/o Shelter Trust Anstalt

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung nach § 37 WpÜG von der

    Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Agennix

    AG i.L.

    Lesen Sie auch

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die 'BaFin') hat mit

    Bescheid vom 17. August 2017 die Daniel Hopp Familienstiftung, Vaduz,

    Liechtenstein, mit dem Verwaltungssitz Helmertstr. 4-6, 68219 Mannheim, und

    der Zustelladresse c/o Shelter Trust Anstalt, Meierhofstrasse 5, FL-9490,

    Vaduz, Liechtenstein (die 'Antragstellerin'), gemäß § 37 Absatz 1 und

    Absatz 2 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-Angebotsverordnung

    von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der

    Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur

    Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der

    Agennix AG i.L. befreit.

    Der Tenor des Befreiungsbescheids der BaFin lautet wie folgt:

    1. Die Antragstellerin wird für den Fall, dass sie infolge der

    schenkweisen Übertragung von vier (weiteren) Geschäftsanteilen an der

    Hopp LT Vermögensverwaltungs GmbH, Wiesloch, von Herrn Dietmar Hopp,

    Walldorf, an die Antragstellerin sowie an die Herren Daniel Hopp,

    Walldorf, Jonas Hopp, Walldorf, und David Hopp, Walldorf (jeweils ein

    Geschäftsanteil als Schenkungsgegenstand) auf Basis noch

    abzuschließender Schenkungsverträge und im Rahmen der bestehenden

    Zurechnungssachverhalte insbesondere nach Maßgabe eines dann bereits

    erfolgten Beitritts der Antragstellerin zum bislang zwischen den Herren

    Daniel Hopp, Walldorf, Jonas Hopp, Walldorf, und David Hopp, Walldorf,

    bestehenden Familienpool betreffend die Hopp LT Vermögensverwaltungs

    GmbH, Wiesloch, gemäß §§ 35, 29 Absatz 2 WpÜG die mittelbare Kontrolle

    über die Agennix AG i.L., Heidelberg, erlangt, gemäß § 37 Abs. 1 und 2

    WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-Angebotsverordnung von der

    Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an

    der Agennix AG i.L., Heidelberg, zu veröffentlichen sowie von den

    Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Angebotsunterlage zu

    übermitteln und gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1

    WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

    2. Die Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 1. des Tenors dieses Bescheids

    kann widerrufen werden (Widerrufsvorbehalt), wenn

    a. die unter Ziffer 1. des Tenors dieses Bescheids genannten

    Schenkungsverträge nicht bis zum 31.10.2017 abgeschlossen wurden;

    und/oder

    b. die Antragstellerin nicht bis zum 31.10.2017 dem unter Ziffer 1. des

    Tenors dieses Bescheids genannten, bislang zwischen den Herren Daniel

    Hopp, Walldorf, Jonas Hopp, Walldorf, und David Hopp, Walldorf,

    bestehenden Familienpool betreffend die Hopp LT Vermögensverwaltungs

    GmbH, Wiesloch, beigetreten ist;

    und/oder

    c. die Auflagen gemäß nachstehender Ziffer 3. a. bis c. des Tenors dieses

    Bescheids nicht erfüllt werden.

    3. Die Befreiung gemäß Ziffer 1. des Tenors dieses Bescheids ergeht unter

    folgenden Auflagen:

    a. Die Antragstellerin hat der Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich den Abschluss der

    Schenkungsverträge gemäß Ziffer 1. und 2. a. des Tenors dieses

    Bescheids und den Beitritt zum bislang zwischen den Herren Daniel Hopp,

    Walldorf, Jonas Hopp, Walldorf, und David Hopp, Walldorf, bestehenden

    Familienpool betreffend die Hopp LT Vermögensverwaltungs GmbH,

    Wiesloch, gemäß Ziffer 1. und 2. b. des Tenors dieses Bescheids durch

    Vorlage geeigneter Nachweise in unverzüglicher Art und Weise im

    Nachgang (spätestens) bis zum 15.11.2017 nachzuweisen.

    und

    b. Die Antragstellerin hat der BaFin jedes Ereignis, jeden Umstand und

    jedes Verhalten, das den Widerruf der Befreiung gemäß Ziffer 2. a. oder

    b. des Tenors dieses Bescheids rechtfertigen könnte, unverzüglich

    mitzuteilen.

    Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:

    1. Zielgesellschaft ist die Agennix AG i.L., eine Aktiengesellschaft

    deutschen Rechts mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister

    des Amtsgerichts Mannheim unter

    HRB 707984 (die 'Zielgesellschaft'). Das Grundkapital der

    Zielgesellschaft beträgt

    EUR 51.270.258 und ist eingeteilt in 51.270.258 Inhaberstammaktien

    (Stückaktien). Die Aktien der Zielgesellschaft sind unter der ISIN

    DE000A1A6XX4 zum Handel im regulierten Markt der Wertpapierbörse

    Frankfurt am Main (General Standard) zugelassen.

    2. Die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsverhältnisse an der

    Zielgesellschaft stellen sich nach dem Vortrag der Antragstellerin wie

    folgt dar: Die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG hält

    33.285.973 Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend rd. 64,92 % der

    Stimmrechte). Die DH-Capital GmbH & Co. KG und die OH Beteiligungen

    GmbH & Co. KG halten jeweils 40 % der Kommanditanteile der dievini Hopp

    BioTech holding GmbH & Co. KG. Jeweils weitere 10 % der

    Kommanditanteile der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG halten

    Herr Prof. Dr. Christof Hettich und Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen

    und Halbach.

    3. Die dievini Verwaltungs GmbH ist einzige vertretungsberechtigte

    Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, die

    sämtliche Anteile der dievini Verwaltungs GmbH hält.

    4. Angabegemäß wird die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG von der

    DH-Capital GmbH & Co. KG und der OH Beteiligungen GmbH & Co. KG im

    Rahmen einer sog. Mehrmütterherrschaft dadurch beherrscht, dass sich

    die DH-Capital GmbH & Co. KG und die OH Beteiligungen GmbH & Co. KG

    hinsichtlich ihrer Stimmrechte abstimmen.

    5. Alleinige Gesellschafterin der OH Beteiligungen GmbH & Co. KG ist die

    OH-Capital GmbH & Co. KG. Alleiniger Gesellschafter der OH-Capital GmbH

    & Co. KG ist Herr Oliver Hopp (die 'OH-Kette').

    6. Alleinige Gesellschafterin der DH-Capital GmbH & Co. KG ist die Hopp LT

    Vermögensverwaltungs GmbH, an der sich folgende Beteiligungswerte

    ergeben: Herr Dietmar Hopp hält 13.503 Geschäftsanteile (entsprechend

    rd. 50,0037 %), Herr Daniel Hopp hält einen Geschäftsanteil

    (entsprechend rd. 0,0037 %), die Herren David und Jonas Hopp halten

    jeweils 5.400 Geschäftsanteile (entsprechend jeweils rd. 19,997 %) und

    die Antragstellerin hält 2.700 Geschäftsanteile (entsprechend rd. 9,999

    %) (die 'DH-Kette').

    7. Die Antragstellerin, eingetragen im Register des Amts für Justiz des

    Fürstentums Liechtenstein unter FL-0002.511.652-6, ist eine Ende 2015

    durch den Stifter Herrn Daniel Hopp errichtete liechtensteinische

    privatnützige Familienstiftung mit Satzungssitz in Vaduz, Liechtenstein

    und Verwaltungssitz in Mannheim.

    8. Im Rahmen eines Nachfolgekonzepts in der DH-Kette soll in drei

    Schritten den Herren Daniel, Jonas und David Hopp sowie der

    Antragstellerin (die 'neuen Kontrollerwerber'), zusammen mit dem

    bereits in der Kontrollposition befindlichen Herrn Oliver Hopp, die

    mittelbare Kontrolle über die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co.

    KG und damit zugleich über die Zielgesellschaft verschafft werden.

    9. Derzeit sind die neuen Kontrollerwerber insgesamt mit rd. 49,996 % an

    der Hopp LT Vermögensverwaltungs GmbH beteiligt.

    10. In unmittelbarem Anschluss an die vorliegende Befreiungsentscheidung

    soll die Antragstellerin dem bereits unterzeichneten Poolvertrag (der

    'Poolvertrag') zwischen den Herren Daniel, Jonas und David Hopp

    beitreten. In diesem Rahmen ist unter anderem vereinbart, dass

    Stimmrechte der jeweiligen Poolmitglieder aus sämtlichen von ihnen

    jeweils gehaltenen Geschäftsanteilen an der Hopp LT

    Vermögensverwaltungs GmbH in der Weise gebündelt werden, dass diese nur

    einheitlich ausgeübt werden dürfen.

    11. Zeitlich unmittelbar im Anschluss ist beabsichtigt, dass Herr Dietmar

    Hopp jeweils einen zusätzlichen Geschäftsanteil an der Hopp LT

    Vermögensverwaltungs GmbH auf die neuen Kontrollerwerber schenkweise

    überträgt (die 'neuen Schenkungen'), wodurch sich folgende

    Beteiligungswerte an der Hopp LT Vermögensverwaltungs GmbH ergeben

    würden: Herr Dietmar Hopp hielte 13.499 Geschäftsanteile (entsprechend

    rd. 49,9889 %), Herr Daniel Hopp hielte zwei Geschäftsanteile

    (entsprechend rd. 0,0074 %), die Herren David und Jonas Hopp hielten

    jeweils 5.401 Geschäftsanteile (entsprechend jeweils rd. 20,0007 %) und

    die Antragstellerin hielte 2.701 Geschäftsanteile (entsprechend rd.

    10,0022 %). Die neuen Kontrollerwerber hielten sodann rd. 50,011 % der

    Geschäftsanteile der Hopp LT Vermögensverwaltungs GmbH. Angabegemäß

    sollen die Schenkungen unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe

    durch die zuständigen Kartellbehörden erfolgen und bis Oktober 2017

    vollzogen sein.

    12. Der Antrag ist zulässigerweise und fristwahrend vor Kontrollerlangung

    über die Zielgesellschaft gestellt worden. Insbesondere ist das

    Fristerfordernis aus § 37 Absatz 1 und Absatz 2 WpÜG i.V.m. § 8 Satz 2

    WpÜG-Angebotsverordnung gewahrt, da ein zeitnaher Kontrollerwerb zum

    Zeitpunkt der Antragstellung, aufgrund des erkennbaren

    Nachfolgekonzepts vorhersehbar und sehr wahrscheinlich ist.

    13. Der Antrag der Antragstellerin ist auch begründet, da sämtliche

    tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 37 Absatz

    1 und Absatz 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-Angebotsverordnung

    vorliegen.

    14. Die Antragstellerin wird mit Umsetzung der geplanten Schritte des

    Nachfolgekonzepts in der DH-Kette alsbald die Kontrollschwelle i.S.d.

    §§ 35, 29 Absatz 2 WpÜG hinsichtlich der Zielgesellschaft überschreiten

    und damit die mittelbare Kontrolle über diese erlangen. Denn ab diesem

    Zeitpunkt werden die von der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG

    an der Zielgesellschaft gehaltenen 33.285.973 Aktien (rd. 64,92 % der

    Stimmrechte) der Antragstellerin zugerechnet.

    15. Die 33.285.973 Aktien der Zielgesellschaft (rd. 64,92 % der

    Stimmrechte) werden bislang gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG

    i.V.m. §§ 2 Absatz 6 WpÜG, 17 Absatz 1 AktG und den Grundsätzen der

    sog. Mehrmütterherrschaft der DH-Capital GmbH & Co. KG und der OH

    Beteiligungen GmbH & Co. KG zugerechnet.

    16. Als Alleingesellschafterin der DH-Capital GmbH & Co. KG werden die

    33.285.973 Aktien der Zielgesellschaft (rd. 64,92 % der Stimmrechte)

    daher gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG, § 2 Absatz 6 WpÜG

    i.V.m. § 290 Absatz 2 Nr. 1, Absatz 3 HGB auch der Hopp LT

    Vermögensverwaltungs GmbH zugerechnet.

    17. Mit dem Beitritt der Antragstellerin zum Familienpool steht ihr

    zunächst ein Gesamtstimmrechtsanteil an der Hopp LT

    Vermögensverwaltungs GmbH i.H.v. rd. 49,9963 % zu.

    18. Der sodann nachfolgende Vollzug der neuen Schenkungen führt zur

    Kontrollerlangung der Antragstellerin u.a. an der Zielgesellschaft, da

    sich der Gesamtstimmrechtsanteil der neuen Kontrollerwerber an der Hopp

    LT Vermögensverwaltungs GmbH auf rd. 50,011 % erhöht. Hiervon wird die

    Antragstellerin selbst rd. 10,0022 % der Stimmrechte halten. Die

    übrigen 40,0088 % der Stimmrechte der übrigen Poolmitglieder werden der

    Antragstellerin gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG zugerechnet. Daher sind die

    der Hopp LT Vermögensverwaltungs GmbH zugerechneten 33.285.973 Aktien

    der Zielgesellschaft (rd. 64,92 % der Stimmrechte) auch der

    Antragstellerin als Teil einer sog. Mehrmütterherrschaft zuzurechnen.

    19. Der tragende Befreiungsgrund ergibt sich aus § 37 Absatz 1 und Absatz

    2 WpÜG i.V.m.

    § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-Angebotsverordnung.

    20. § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-Angebotsverordnung ist auch dann einschlägig,

    wenn, wie im vorliegenden Fall der unentgeltlichen Zuwendung an eine

    Stiftung, kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen kann. Dann insofern

    ist die Voraussetzung erfüllt, dass eine nicht nur kurzfristige

    Fortführung eines familiär geprägten Unternehmens durch der Familie

    nahestehende oder zugeordnete Rechtssubjekte vorgesehen ist.

    Insbesondere durch den Stiftungszweck sowie die Begünstigtenregelung,

    den Beitritt der Antragstellerin zum Familienpool und die neuen

    Schenkungen wird der Erhalt der Zielgesellschaft als im Verbund der

    Familie Hopp stehend dauerhaft gewahrt.

    21. Nach Abwägung der Interessen der Antragstellerinnen einerseits und der

    Drittaktionäre der Zielgesellschaft andererseits, ist eine Befreiung

    von den Pflichten nach § 35 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 WpÜG,

    gerechtfertigt. Das Interesse der Antragstellerinnen an der Befreiung

    von den vorgenannten Pflichten überwiegt deutlich das Interesse der

    Drittaktionäre der Zielgesellschaft an der Abgabe eines

    Pflichtangebots, da die Umsetzung der einzelnen Schritte des

    Nachfolgekonzepts in der DH-Kette erkennbar zu dem Zweck erfolgt, den

    Bestand an Aktien der Zielgesellschaft dergestalt zusammenzuhalten,

    dass der nachhaltige Einfluss der Familie Hopp sichergestellt ist.

    Hierin liegt für die außenstehenden Aktionäre kein schützenswerter

    Anlass für eine außerordentliche Desinvestitionsentscheidung im Rahmen

    eines Pflichtangebotes, da eine materielle Veränderung der

    Kontrollsituation gerade nicht vorliegt. Zudem hat der Verordnungsgeber

    bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-

    Angebotsverordnung die Interessenabwägung in Teilen und vorliegend

    zugunsten der Antragstellerin antizipiert.

    23. Die Nebenbestimmungen dienen der Sicherstellung der Umsetzung des

    angezeigten Nachfolgekonzepts und ihrer Kontrolle.

    Ende der WpÜG-Meldung

    11.09.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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