BDZV begrüßt Linie der Länder-Chefs beim Thema Presseähnlichkeit
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das Verbot presseähnlicher Angebote konkretisieren zu wollen. "Schon der derzeit geltende Auftrag ist so allgemein definiert, dass die Rundfunkanstalten offensichtlich kaum eine Grenze für Textberichterstattung sehen", teilte der BDZV am Freitag auf Anfrage mit. "Das bestehende Kontrollsystem durch die Rundfunkräte scheint insoweit ebenfalls nicht ausreichend funktionsfähig. Diese beiden Punkte müssen in der weiteren Debatte geklärt werden."
Nach einem Treffen der Länder-Chefs in Saarbrücken hatte die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) am Freitag erklärt, das Verbot der Presseähnlichkeit bleibe selbstverständlich erhalten. Sie nannte dies ein "Signal an die Verleger". Laut Rundfunkstaatsvertrag sind ARD und ZDF "nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote" verboten. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie viele Texte die Sender zum Beispiel in ihren Apps zur Verfügung stellen dürfen.
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Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sieht die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Diskussion weiter zu führen, ebenfalls positiv. "Jetzt darf die Chance nicht vertan werden, zunächst den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und dann erst die Entscheidungen zur Strukturreform der Anstalten zu treffen", so der VPRT-Vorstandsvorsitzende Hans Demmel. Erst auf dieser Basis könne der Telemedienauftrag für die Sender definiert werden. "Der VPRT tritt dafür ein, ihn unter keinen Umständen auszuweiten."/ah/DP/stb