Vergleich abgelehnt
Deutsche-Börse-Boss: Anklage wegen Insiderhandel?
Das Frankfurter Amtsgericht lehnt die Einstellung des Verfahrens gegen den Deutsche-Börse-Chef wegen Insiderhandels ab. Die Staatsanwaltschaft wirft Kengeter vor, Fusionspläne mit der Londoner Börse bewusst verschwiegen zu haben, um selbst günstiger an Deutsche-Börse-Aktien zu kommen.
Das Amtsgericht Frankfurt stimmt der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Börse wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot nicht zu. Diese Information wurde gestern Abend (23. Oktober 2017, 19:38 Uhr) per Ad-hoc Meldung durch die Deutsche Börse AG bekannt gegeben. „Dem Gericht erscheint eine Fortführung der Ermittlungen angesichts der Bedeutung des Verfahrens derzeit opportun. Die weitergehenden Ermittlungen könnten von einer Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts bis hin zur Anklageerhebung führen.“
Die Papiere der Deutschen Börse verloren nach Bekanntwerden der Ad-hoc Meldung bis zum Mittag (24. Oktober 2017, 12:45:06 Uhr) fast ein Prozent:
Gegen den Chef der Deutschen Börse, Carsten Kengeter , wird nun weiter wegen eines umstritten Aktiendeals vom Dezember 2015 sowie der angeblichen Unterlassung einer ad-hoc Mitteilung im Januar 2016 ermittelt. Im Kern geht es um die Frage, ob der Deutsche-Börse-Chef absichtlich die Fusionspläne mit der Londoner Börse verschwiegen hat, um so günstiger Aktien des eigenen Unternehmens kaufen zu können. Kengeter hatte Ende 2015, zwei Monate vor dem Bekanntwerden von Fusionsplänen mit der Londoner Börse LSE, Deutsche-Börse-Aktien im Wert von 4,5 Millionen Euro gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes, gab es laut der Staatsanwaltschaft, aber bereits Gespräche mit der LSE, so n-tv. Nach Bekanntwerden der Fusionspläne stiegen die Papiere der Deutschen Börse deutlich.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wurden vom Deutsche-Börse-Aufsichtsrat sowie Kengeter selbst als haltlos bezeichnet. Kengeter hatte den Aktiendeal vor kurzem sogar als seine „moralische Pflicht“ bezeichnet. Denn der Aktienkauf war Teil eines für ihn geschnürten Vergütungsprogramms: Wäre er den Deal nicht eingegangen, wäre ihm das wahrscheinlich als Misstrauensvotum ausgelegt worden, so Kengeter gegenüber der FAZ.
Die Deutsche Börse AG hatte mit dem Gericht einen Vergleich gegen Auflagen in Form einer Zahlung in Höhe von 500.000 Euro angestrebt. Dieser Vergleich wurde nun abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft sei zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung des Bußgeldes bereit gewesen, die BaFin habe jedoch interveniert, so der Bayrische Rundfunk. Der Finanzaufsicht erschien das Bußgeld zu gering. Auch die hessische Börsenaufsicht hat sich nun eingeschaltet und prüft, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutschen Börsen AG noch verlässlich sind.
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Quellen:
deutsche-boerse.com: „Ad-hoc-Meldungen“
FAZ: „Gegen den Börse-Boss wird weiter ermittelt“
BR: „Ermittlungen gegen Deutsche Börse-Chef Kengeter gehen weiter“
ntv: „Gericht lehnt Geldzahlung ab“