Aktienduffy schrieb 16.05.23, 18:49
ich habe auch nichts von änderung des basiszinssatzes per 1.4.2022 geschrieben.
die medion hat ein ungerades GJ von 1.4. bis 31.3.
die ausgleichszahlung war für die laufzeit zeit BGAV immer höher als die jährliche basisverzinsung mit 5% über dem basiszins, daher ist hier für die abfindung nur der zeitraum relevant, für den es noch keine ausgleichszahlung gab.
die ausgleichszahlung, die in 2023 bezahlt werden wird (nach andienungsende 12.7., (anm: dein broker kennt sich nicht aus) und entgegengerechnet werden würde, ist die für das GJ 2022/23, dh der zinslauf startet mit 1.4.2022.
von 1.4.2022 bis 31.12.2022 war der basiszins -0,88%, also ist der relevante Zins 4,12%, per 1.1.2023 wurde ber basiszins auf 1,62% erhöht, also ist für den restlichen Zeitraum mit 6,62% zu verzinsen.
Also:
2022: 1.4. bis 31.12. sind 275 Tage, somit: 13*0,0412*(275/365)=0,403
2023_1.1. bis 16.05. sind 135 Tage, somit: 13*0,0662*(135/365)=0,309
ergibt also rund 13,72 aktuell, dieser betrag erhöht sich auf ca 13,85 bis zum ende der andienungsfrist.
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